Weg mit dem § 219a
Es sollte selbstverständlich sein, betont die Aktivistin, dass ÄrztInnen ungewollt schwangeren Frauen in dieser Notlage sämtliche Informationen zur Verfügung stellen und sie umfassend beraten können, ohne sich strafbar zu machen. Seit Jahrzehnten gehöre dies zum Repertoire ärztlichen Handelns in europäischen Ländern.
Am 26. Januar 2019 sind bundesweit Aktionen gegen den § 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft geplant. „Jetzt, wo rechtspopulistische und anti-feministische Menschen zuneh-mend die Politik vor sich hertreiben, werden Aufklärung und Fortschritt gekippt und Frauenrechte als erstes beschnitten“, erklärt Hauser. „Frauen, geht auf die Barrikaden, es muss ihnen endlich wehtun!“
Autorin: Mechthild Buchholz, Pressesprecherin bei medica mondiale
Infos zum bundesweiten Aktionstag:
https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/11077/aufruf-keine-kompromisse/
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Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen (PDF, 12.12.2018)