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10. Oktober 2019 - Meldung

Jessica Mosbahi & Monika Hauser: Sexualisierte Kriegsgewalt vor Gericht

Für Überlebende sexualisierter Gewalt spielt die gesellschaftliche Anerkennung des Unrechts eine herausragende Rolle bei der Wiederherstellung ihres Würdegefühls und dafür, dass sie eine reale Chance haben, wieder gut ins Leben zurück zu finden. Vorstellungen über Gerechtigkeit sind immer noch eng verbunden mit der Anerkennung des Leids durch ein Gericht. Doch die Strafverfolgung verläuft bis heute zögerlich und ein respektvoller Umgang mit den Überlebenden ist keine Selbstverständlichkeit.

[...] Auf vielen Ebenen kämpft medica mondiale dafür, dass Politik, Gesellschaft und die Täter Verantwortung für das Unrecht übernehmen, das Frauen und Mädchen, aber auch Männern und Jungen in Kriegen angetan wird: das der sexualisierten Gewalt. [...] Dabei ist die Vorstellung der Frauen darüber, wie Gerechtigkeit für sie aussehen könnte, durchaus divers. So finden manche Frauen eine finanzielle Entschädigung – wie sie zum Beispiel in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo für Frauen, die im Krieg vergewaltigt wurden, mittlerweile in Form einer monatlichen Rente zugänglich ist – für angemessen. Andere möchten vom Täter einen Ausgleich, der aber nicht unbedingt monetärer Natur sein muss. […] Einigen der überlebenden Frauen ist es aber auch wichtig, dass die Verbrechen in einem juristischen Prozess aufgearbeitet werden. Die Vorstellung, dass ein Gericht stellvertretend für die Weltöffentlichkeit ihr Leid anerkennt und die TäterInnen bestraft, ist immer noch eng mit der Vorstellung von Gerechtigkeit verbunden.

Auch wir teilen die Haltung, dass ein Funktionieren des Rechtssystems dafür sorgen muss, dass schwere Menschenrechtsverletzungen, wie eben Kriegsvergewaltigungen, als Verbrechen anerkannt werden und dass in einem fairen Prozess über die Schuld der TäterInnen geurteilt wird. [...] Die bislang weltweite mangelnde rechtliche Aufarbeitung und die damit einhergehende Straflosigkeit, ist aus unserer Sicht ein Grund dafür, dass sexualisierte Kriegsgewalt immer noch so massiv verbreitet ist. [...]

Erneute Traumatisierung der Überlebenden vor Gericht

Es geht dabei viel weniger darum, dass jeder Strafprozess mit einer Verurteilung der TäterInnen endet, sondern vielmehr um einen respektvollen Umgang mit den Überlebenden. Und auch darum, aus dem Leid der Frauen Wissen um Ursachen und Folgen sexualisierter Kriegsgewalt zu generieren und auf dieser Grundlage politische und gesellschaftliche Veränderungsprozesse anzustoßen.

Die Realität aber sieht anders aus. Frauen, die sich entschließen, ihre Geschichte vor einem internationalen Gericht zu erzählen, erleben oftmals weder Gerechtigkeit, noch wird ihnen Recht zugesprochen. Vielmehr laufen sie Gefahr, dass sie im Gerichtssaal gedemütigt, re-traumatisiert und nicht ernst genommen werden. [...]

Vorurteile und Unwissenheit behindern die Strafverfolgung von Kriegsvergewaltigungen

Weiterhin behindern viele Vorurteile und oft Unwissenheit seitens der verantwortlichen JuristInnen – aber auch seitens Gesellschaft und Politik - die Strafverfolgung von Kriegsvergewaltigungen. Eine Anklage von Sexualdelikten hängt viel zu oft noch von der individuellen Bereitschaft der AnklägerInnen und StaatsanwältInnen ab, diese Verbrechen zu verfolgen. Trotz der Schaffung juristischer Normen zu Sexualdelikten als Kriegs- und Menschheitsverbrechen, ist ihre tatsächliche Umsetzung immer wieder gefährdet.

Als schwierigste Hürde wird in diesem Zusammenhang immer wieder genannt, dass es selten Augenzeugen für diese Verbrechen gäbe, es schwierig sei, eine Befehlsstruktur hinter den Taten offen zu legen oder die Überlebenden nicht bereit wären, vor Gericht über ihre Erfahrungen zu sprechen. Zumindest letzteres Argument kann aber schnell widerlegt werden. So haben insbesondere bosnische Frauen dafür gekämpft, dass die Taten vor Gericht verhandelt wurden und im Prozess ausgesagt. Dass es den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) gegeben hat, ist nicht zuletzt ihrem Mut und ihrer Hartnäckigkeit zu verdanken. [...]

Eine Zeugin spricht auch für jene, die nicht (mehr) sprechen können

Die Schwere der Taten verpflichtet Politik und Justiz auch dazu, für eine angemessene juristische Aufarbeitung Sorge zu tragen. [...] Auch, wenn die TäterInnen im Mittelpunkt eines Strafverfahrens stehen - die volle Ausschöpfung aller ZeugInnenrechte und der Wille, das juristische Verfahren eben auch als Beitrag zur Aufarbeitung von Menschheitsverbrechen zu betrachten, würde es ermöglichen, das juristische Verfahren zu einem Teil des Gerechtigkeitsprozesses zu machen. Zeuginnen sollten möglichst viel Kontrolle über das Geschehen erlangen können.

Ohne an dieser Stelle sämtliche notwendigen Zeuginnenrechte benennen zu können, ist eines klar: Diese wird die Zeugin jedenfalls nicht bekommen, wenn sie re-traumatisiert und zum lebenden Beweismaterial reduziert wird. Kontrolle wäre nur dann möglich, wenn man ihr den Raum gibt, die Bedeutung dessen, was ihr widerfahren ist und die Bedeutung, die sie selbst dem Geschehen beimisst, mitzuteilen. [...] Eine Frau, die sexuelle Demütigung bezeugt, [...] spricht [...] nicht nur für sich, sondern auch für jene, die nicht mehr für sich sprechen können. Oder für jene, denen sie das ersparen möchte, was sie erlitten hat. Daher ist es so wichtig, die Gerichtstüren zu öffnen, damit sich auch andere Frauen in ihrem Aufruf erkennen können, und dadurch ermutigt werden, selbst Gerechtigkeit für sich einzufordern.

Sie finden den Beitrag in voller Länge in unserer Fachbroschüre (S. 39)

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