Rechtshilfe

Im Einsatz für die Rechte von Frauen

Auf dem Papier haben Frauen in den meisten Staaten die gleichen Rechte wie Männer. Doch die Wirklichkeit sieht oft anders aus. In Ländern wie Kosovo, Albanien oder Afghanistan sind Frauen gegenüber Männern stark benachteiligt, ihre Rechte und ihre Bedürfnisse werden häufig gewaltsam unterdrückt.

medica mondiale engagiert sich in ihren Projekten grundsätzlich für die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Mädchen. Rechtsanwältinnen leisten den Frauen juristischen Beistand und setzen sich bei Behörden und Gerichten für die Rechte von Frauen ein. In Afghanistan unterstützen die Anwältinnen von Medica Afghanistan  Frauen und Mädchen, die zu Hunderten wegen so genannter moralischer Verbrechen in Gefängnissen sitzen – darunter fällt sogar, Opfer von Vergewaltigung zu sein. Im Kosovo werden Witwen rechtlich beraten, die keinen Anspruch auf das Erbe des verstorbenen Ehemannes haben. In Israel fördert medica mondiale ein Projekt, das arabisch-palästinensische Frauen dazu ermutigt, Anzeige gegen die Täter sexualisierter Gewalt zu erstatten, und sie auch vor Gericht begleitet – um nur einige Beispiele zu nennen.

Rechtshilfe für Frauen

In Afghanistan beispielsweise ist Frauen traditionell vieles untersagt: Meist dürfen Frauen nicht einmal ohne männliche Begleitung das Haus verlassen, geschweige denn einen Beruf erlernen. Für die zahlreichen Witwen in diesem Land bedeutet das die Wahl zwischen extremer Armut oder Prostitution, um Geld für sich und ihre Kinder zu verdienen. Im Kosovo geht der Besitz der Männer im Todesfall – obwohl die Gesetze es anders wollen – auf ihre Brüder über. Die Frauen, Töchter und Schwestern gehen leer aus.


Wenn dann noch der Verdacht besteht, dass sie vergewaltigt wurden, haben Frauen und Mädchen in vielen Ländern dieser Erde keine Chance mehr auf eine selbst gewählte Beziehung, werden in arrangierte Ehen gezwungen oder von ihrer Familie verstoßen. Misshandlungen in der Ehe und öffentliche Diskriminierung werden vielfach nicht als strafwürdige Verbrechen angesehen.

 

Widersetzen sich Frauen der Willkür und Gewalt ihrer Väter, Brüder und Ehemänner, drohen ihnen häufig grausame Strafen – nicht selten sogar der Tod im Namen der Familienehre. Für viele Frauen setzt sich so die geschlechtsspezifische Gewalt aus Kriegszeiten auch in Friedenszeiten fort.

 

Beispiel Afghanistan

In Afghanistan sind Tausende Frauen aufgrund so genannter moralischer Verbrechen inhaftiert. Damiit ist in erster Linie Ehebruch gemeint, aber auch wenn Frauen und Mädchen von zu hause flüchten, um Gewalt oder eine Zwangsverheiratungen zu entgehen wird ihnen oftmals unzüchtiges Verhalten vorgeworfen. Einige warten zum Teil monatelang auf eine Anklage oder einen Prozess. Andere bekommen nie ein Verfahren. Viele wissen nicht einmal, welcher Tat sie beschuldigt werden. Medica Afghanistan stellt den Frauen Anwältinnen zur Seite, die dafür sorgen, dass sie einen fairen Prozess erhalten. Rund 2.250 Frauen wurden seit 2003 von den Anwältinnen vor Gericht vertreten. Durch die Intervention bei Justizbehörden und Richtern und durch Gespräche mit den Familien erreichten die Mitarbeiterinnen von Medica Afghanistan in etwa 2.000 dieser Fälle einen Freispruch oder ein deutlich niedrigeres Urteil für die Frauen als vom Staatsanwalt gefordert – ein Riesenerfolg für die betroffenen Frauen und die Mitarbeiterinnen vor Ort.

Beispiel Kosovo

Im Kosovo sind Witwen oder verlassene Frauen traditionell völlig rechtlos. Sie müssen in der Familie der Schwiegereltern leben, sonst verlieren sie das Sorgerecht über ihre Kinder, dürfen nicht wieder heiraten und ihr gesamtes Hab und Gut geht an die Familie ihres Mannes über. Die Rechtsanwältin von Medica Kosova berät die Frauen bei Sorgerechts-, Unterhalts- und Erbschaftsangelegenheiten. Dank Medica Kosova wurde erreicht, dass den meist einkommensschwachen Witwen die Scheidungsgebühren in Höhe von 120 bis 150 Euro erlassen werden – ein großer Erfolg in einem Land, in dem Scheidungen gesellschaftlich stark geächtet sind.

Aufklärung über Rechte

Zur Beratung in konkreten Fällen gehört auch die Aufklärung der Frauen über ihre Rechte. Wichtig ist, bei den Frauen ein Bewusstsein für das Unrecht zu schaffen, das ihnen angetan wird: Dass nicht sie Schuld haben an der Gewalt, die ihnen widerfährt – wie so manche Tradition oder religiöse Glaubensvorstellung ihnen weismachen will – und dass Vergewaltigungen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen sind. Denn nur, wenn Frauen ihre Rechte kennen, können sie sich zukünftig schützen; nur so kann langfristig die rechtliche Situation von Frauen verbessert werden. Sich wehren, ihre Rechte einklagen und die Bestrafung der Täter zu erleben, sind für die Frauen außerdem wichtige Schritte, ihre erlittenen Traumata zu bearbeiten.

 

Trauma-Fortbildung für Rechtsberaterinnen

Die rechtliche Beratung von Frauen, die sexualisierte Gewalt im Krieg oder in Krisengebieten erlebt haben, bedarf besonderer Kompetenzen: Für eine erfolgreiche Beratung ist es entscheidend, dass die Anwältinnen den Klientinnen die Angst nehmen, damit sie sich ihnen anvertrauen. Denn Scham und die Angst vor der Reaktion der Familie – gerade bei häuslicher Gewalt – erschweren häufig einen öffentlichen Umgang mit den Gewaltfällen. Daher werden die Anwältinnen im Umgang mit traumatisierten Frauen geschult. Auch müssen sich die einheimischen Rechtsberaterinnen zunächst mit den gesellschaftlichen Strukturen und Traditionen in ihrem Land auseinandersetzen und ihre persönlichen Vorstellungen von Recht und Unrecht überprüfen, bevor sie die Frauen wirksam unterstützen können. Deshalb erhalten sie Fortbildungen zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Menschenrechtsverletzungen sowie zu frauenspezifischen Gesetzgebungen in ihrem Land.

 

Beispiel Afghanistan

In Afghanistan hat medica mondiale zunächst afghanische Rechtsanwältinnen zu Strafverteidigerinnen weitergebildet. Denn die Funktionen von Rechtsberatung und Verteidigung waren in Afghanistan lange Zeit so gut wie unbekannt. Die Anwältinnen der heute selbststänidigen Frauenorganisation Medica Afghanistan klären das Gefängnis- und Polizeipersonal in Workshops über die völkerrechtlich verbindlichen Vorschriften zur Behandlung von Gefangenen auf und sensibilisieren für die spezielle Situation von inhaftierten Frauen.

Sensibilisierung von Polizei und Justiz

Die Rechtsanwältinnen von medica mondiale und von Partnerorganisationen arbeiten auch auf eine Sensibilisierung von Justiz- und Polizeibehörden hin. Gegen Frauen verübte Gewalt zieht in vielen Gesellschaften keine juristischen Konsequenzen nach sich: Diese Taten werden polizeilich oder strafrechtlich nicht verfolgt – Polizisten wissen oft gar nicht, dass Vergewaltigungen oder Zwangsehen mit Minderjährigen strafbar sind. Die Rechtsvorstellungen gehen sogar soweit, dass zum Beispiel in Afghanistan nicht der Täter, der eine Frau vergewaltigt, für schuldig gehalten wird, sondern die Frau ins Gefängnis kommt.

Viele Frauen erstatten keine Anzeige, weil sie befürchten müssen, bei Polizeiverhören und vor Gericht erneut gedemütigt zu werden. Um das zu ändern, führt medica mondiale Schulungen mit Polizisten, Richtern und Staatsanwälten zum Thema Gewalt gegen Frauen und Menschenrechte durch und vermittelt ihnen das Wissen über die verheerenden Folgen von Traumatisierung und geschlechtsspezifischer Gewalt.

 

Dokumentation von Vergewaltigungen

Ein wichtiger Bestandteil der Rechtshilfe ist zudem die Dokumentation von sexualisierter Gewalt an Frauen. Die Fallschilderungen, Polizeiprotokolle und Zeugenaussagen dienen bei Gericht als wichtige Beweisstücke.

Beispiel Bosnien-Herzegowina

Über Jahre haben die Mitarbeiterinnen von Medica Zenica Vergewaltigungen an bosnischen Frauen im Krieg in Bosnien-Herzegowina dokumentiert, Zeugenaussagen gesammelt und Polizeiberichte sorgsam aufbewahrt. Spätestens 2006 wurde deutlich, dass sich der Aufwand gelohnt hat. Ein Frauenbündnis, an dem medica Zenica federführend beteiligt war, hat weltweit erstmals die Anerkennung von vergewaltigten Frauen als Kriegsopfer erkämpft. Seit Oktober 2006 haben bosnische Frauen, die im Krieg vergewaltigt wurden, Anspruch auf eine Invalidinnenrente. Bevor jedoch die Frauen ihren Anspruch auf Rente gelten machen können, müssen sie zunächst nachweisen, dass sie tatsächlich Opfer einer Kriegsvergewaltigung oder anderer sexualisierter Kriegsgewalt waren. Die von Medica Zenica gesammelten Unterlagen sind dabei wichtige Beweismittel.

Spendenbetrag:

Mit 50 Euro finanzieren wir einer Frau in Afghanistan eine dreimonatige psychosoziale Betreuung.