Rechtshilfe für afghanische Frauen und Mädchen

Das Rechtshilfeprojekt von Medica Afghanistan bietet allgemeine Rechtsberatung für Frauen sowie Strafverteidigung von inhaftierten Frauen vor Gericht. Die afghanischen Anwältinnen setzen sich dafür ein, dass inhaftierte Frauen ein gerechtes Verfahren erhalten und beraten darüber hinaus auch in Zivilrechtsfällen beispielsweise bei Scheidungs- und Sorgerechtsfragen. Des Weiteren führen die Anwältinnen und Sozialarbeiterinnen von Medica Afghanistan Vermittlungsgespräche zwischen Frauen und ihren Familienangehörigen durch, um familiäre  Konfliktsituationen – häufig Ursache für die Inhaftierung von Frauen – zu entschärfen und dadurch ein Gerichtsverfahren und eine Verurteilung bereits im Vorfeld verhindern.

Rechtliche Lage der Frauen von Willkür bestimmt

Ein Großteil der Frauen in Afghanistans Gefängnissen ist wegen so genannter moralischer Verbrechen – der ‚Zina’ – inhaftiert: Sie werden wegen Ehebruchs angeklagt, sind aber in den meisten Fällen Opfer von Verleumdung, Vergewaltigung oder Zwangsprostitution. Eine bloße Unterhaltung oder ein Blickkontakt mit einem anderen Mann reichen für einen Verdacht der ‚Zina’ oftmals aus. Aber auch Mädchen, die – meist aufgrund von Gewalt und Zwangsehen – von zu Hause flüchten, laufen Gefahr, inhaftiert und kriminalisiert zu werden: Gemäß der traditionellen Einstellung, dass Frauen und Mädchen ohne Erlaubnis nicht das Haus verlassen dürfen, sehen sie sich dem Vorwurf des Ehebruchs oder der Prostitution ausgesetzt.

Für eine Inhaftierung reicht oft eine bloße Beschuldigung aus, wobei die Angeklagte selbst ihre Unschuld beweisen muss. Die Unterstützung und Beratung durch Medica Afghanistan ist für diese Frauen und Mädchen immens wichtig, denn das Engagement der Verteidigung hat starken Einfluss darauf, wie der Fall sich entwickelt.

Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht

Insgesamt zehn Rechtsanwältinnen und vier Sozialarbeiterinnen sind für Medica Afghanistan tätig. In Kabul, Herat und Mazar wurden Rechtshilfe-Beratungsräume eingerichtet – das Büro in Kandahar musste Ende 2008 geschlossen werden, weil es dort zu gefährlich wurde, für Frauenrechte einzutreten. In den Anlaufstellen beraten die afghanischen Anwältinnen Frauen und Mädchen bei zivilrechtlichen Problemen, beispielsweise bei Scheidungs- und Sorgerechtsfragen, und vertreten sie auch vor Gericht. Zusammen mit Sozialarbeiterinnen führen sie darüber hinaus Mediationen als Mittel außergerichtlicher Einigung durch.

Die Arbeitsbedingungen für die Rechtsanwältinnen sind äußerst schwierig. Die Korruption blüht: Wer Geld hat, kann sich einer Inhaftierung oder Verurteilung in der Regel entziehen. Familien kaufen allerdings vorwiegend ihre männlichen Verwandten frei. Weibliche Familienangehörige, die wegen eines so genannten moralischen Verbrechens inhaftiert sind, werden nur dann freigekauft, wenn die Familie damit ihr Ansehen retten will. Um den Schutz der Frau geht es dabei meist nicht. Frauen sind somit doppelt benachteiligt. Sie werden als rechtlos angesehen und erhalten zudem keinerlei Unterstützung von ihren Familien.

Rechtshilfe zeigt Erfolge: Seit Beginn des Projektes wurden insgesamt rund 8.000 Frauen von den Anwältinnen und Sozialarbeiterinnen mit Rechtsberatung, strafrechtlicher Vertretung und Mediation unterstützt. In etwa 2.000 strafrechtlichen Fällen erreichten die Rechtsanwältinnen einen Freispruch oder ein deutlich niedrigeres Urteil für die Frauen als vom Staatsanwalt gefordert – ein großer Erfolg für Medica Afghanistan.

Erfolg für Medica Afghanistan: ein Täter vor Gericht
Trotz Vertuschungsversuchen, Drohungen und Ausweichmanövern: 2006 wurde in Kabul ein Mann für die Vergewaltigung eines fünfjährigen Mädchens vor Gericht gestellt. Die Anwältinnen von Medica Afghanistan hatten zuvor in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt ausreichend Informationen für eine Klage gesammelt. Der Mann behauptete, unschuldig zu sein und verwies vergeblich auf seine angebliche Impotenz. Die Beweislast erwies sich schließlich als eindeutig, so dass der Täter zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Ein wegweisendes Urteil, vor allem vor dem Hintergrund, dass in Afghanistan noch weitgehend Straflosigkeit für Vergewaltiger herrscht.

Mediation – Vermittlung bei Konflikten

In Afghanistan ist es für ehemalige Inhaftierte häufig sehr schwierig, zu ihren Familien zurückzukehren. Viele werden verstoßen oder bedroht, weil sie aus Sicht ihrer Familie eine Schande darstellen. Alleine zu leben, stellt Frauen in Afghanistan jedoch noch vor viel größere Hürden. Ein Leben außerhalb des Familienverbandes ist derzeit kaum denkbar. Deshalb begleiten die Rechtsberaterinnen von Medica Afghanistan Frauen und Mädchen auch nach ihrer Freilassung aus dem Gefängnis: Durch Vermittlung zwischen betroffenen Frauen und ihren Familienangehörigen unterstützen sie die meist schwierige Wiedereingliederung in ihre Familien. Meist kann nur auf diesem Weg die Sicherheit der Frauen innerhalb ihrer Familien oder der Dorfgemeinschaft erreicht und Gewalt verhindert werden.

Darüber hinaus bietet Medica Afghanistan so genannte Mediationen für Frauen und ihre Angehörigen an, um einen Konflikt in der Familie außergerichtlich zu regeln. Ziel ist es, Konfliktsituationen so zu entschärfen, dass es erst gar nicht zu einem Gerichtsverfahren und einer Verurteilung kommt. 2010 wurden in 67 Familien Vermittlungsgespräche zur Gewaltprävention oder Reintegration der Frauen geführt.

Mediations-Räume in Kabul, Herat und Mazar-e Sharif

Familien wollen häufig nicht in ihrem Haus von Anwältinnen oder Sozialarbeiterinnen besucht werden. Sie haben Angst vor der vermeintlichen Schande, die den Nachbarn durch einen Besuch der Anwältinnen bekannt werden könnte. Eine Lösung bietet das im Mai 2007 eingerichtete Mediations-Zentrum von Medica Afghanistan auf dem Gelände des Untersuchungsgefängnisses von Kabul – hier können sich Familien und Inhaftierte beraten lassen und Wege für die Konfliktbewältigung suchen. Auch in Herat und in Mazar-e Sharif konnten solche gut zugänglichen Beratungsräume eingerichtet werden.

Menschenrechtsschulung von Polizei und Gefängnispersonal

Gegen Frauen verübte Gewalt wird von der Polizei und Sicherheitskräften nur selten als Verbrechen verfolgt. Die Ursache dafür liegt zum einen in der Unkenntnis von Sicherheitskräften über die bestehende moderne Gesetzgebung und zum anderen in der allgemein verbreiteten traditionellen Auffassung, nach der Frauen und Mädchen kaum Rechte haben. Um das zu ändern, führt Medica Afghanistan Schulungen mit PolizistInnen zum Thema Gewalt gegen Frauen und Menschenrechte durch. Erste sichtbare Auswirkungen sind, dass die Polizei nun vermehrt Fälle von Gewalt in der Familie an das Rechtshilfe-Team von Medica Afghanistan überweist, das dann die betroffenen Frauen weiter betreut. Auch mit GefängniswärterInnen führen die Anwältinnen Trainings durch. Sie klären über die völkerrechtlich verbindlichen Vorschriften zur Behandlung von Gefangenen auf und machen auf die spezielle Situation von inhaftierten Frauen aufmerksam. Mehr als 500 PolizistInnen und 80 GefängniswärterInnen wurden bislang in Fortbildungen zu Frauenrechten geschult.

Spendenbetrag:

Mit 50 Euro finanzieren wir einer Frau in Afghanistan eine dreimonatige psychosoziale Betreuung.

Projektinformation

Lesen Sie unsere aktuelle Projektinformation Afghanistan.

Publikationen

In verschiedenen Veröffentlichungen hat medica mondiale unter anderem die hohe Rate von Selbstverbrennungen unter afghanischen Frauen, die Zwangsverheiratungen von Kindern sowie die Auswirkungen von Gewalt auf die Gesundheit von Mädchen und Frauen in Afghanistan untersucht.

Projektevaluierung Afghanistan

Die Projekteauswertung gibt einen Überblick über die von Januar 2006 bis Dezember 2008 von Zivik/IFA geförderten Projekte in Afghanistan zur nachhaltigen Unterstützung traumatisierter Frauen und Mädchen.

Länderinformation

Zahlen und Fakten zu Afghanistan