Gerechtigkeit für Frauen und Mädchen

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Krieg ist so alt wie der Krieg selbst. Doch erst seit kurzem wird sie als Kriegsverbrechen anerkannt. Jahrhunderte lang galten Frauen und Mädchen im Krieg als legitime Kriegsbeute. Wenn Vergewaltigungen überhaupt als Unrecht empfunden wurden, dann als Verletzung der Rechte und Ehre des legitimen Eigentümers weiblicher Körper – des männlichen Feindes, der patriarchalen Familie, Volksgruppe, Nation. Mittlerweile wurden Vergewaltigungen im Krieg mehrfach als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlich und Teil des Völkermordes verurteilt.

Seit der Gründung 1993 setzt sich medica mondiale für die Anerkennung von sexualisierter Kriegsgewalt als schwere Menschenrechtsverletzung an Frauen und Mädchen, für die Strafverfolgung der Täter und für die Entstigmatisierung der Betroffenen ein. medica mondiale hat die Ermittlungsarbeit des Jugoslawien-Tribunals in dieser Richtung unterstützt, hat Zeuginnen betreut, Prozesse kritische begleitet und, wo nötig, gegen Fehlentwicklungen im Zeuginnenschutz oder bei der Prozessführung öffentlich protestiert. medica mondiale hat sich für die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes eingesetzt und sich 1999-2002 aktiv an den Verhandlungen über Verbrechensdefinitionen und Prozessordnungen in New York beteiligt.

Anerkennung als Kriegsverbrechen

Als Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen werden Vergewaltigungen im Krieg erst in neuerer Zeit anerkannt und geahndet. Das große Ausmaß sexualisierter Gewalt im II. Weltkrieg fand bei den Nürnberger Prozessen überhaupt keine Beachtung. Erst Anfang der 1990er Jahre begannen mit der Einrichtung der Sondertribunale für Ex- Jugoslawien und Ruanda ernsthafte Versuche, sexualisierte Kriegsgewalt systematisch strafrechtlich zu verfolgen. Dazu hatte entscheidend der Mut bosnischer Frauen beigetragen, öffentlich über die erlebte Gewalt zu sprechen. 2001 wurde im Jugoslawien-Tribunal in Den Haag erstmals Vergewaltigung in Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen als schwerer Verstoß gegen die Genfer Konventionen verurteilt und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Auf internationaler politischer Ebene hat die UN-Resolution 1325 des Sicherheitsrats im Jahr 2000 alle Parteien bewaffneter Konflikte aufgefordert, Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen, und die UN-Resolution 1820 hat kürzlich erstmals den Einsatz sexualisierter Gewalt als Kriegstaktik bezeichnet und festgestellt, dass sexualisierte Gewalt eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedeuten kann.

Gerechtigkeit ist mehr als Recht

Sexualisierte Gewalt als ein Verbrechen gegen Frauen und Mädchen selbst zu sehen und zu ahnden, setzt die Vorstellung von weiblicher Menschenwürde und sexuellem Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Mädchen voraus. Diese Revolution in der gesellschaftlichen Wahrnehmung steht selbst in Ländern, in denen Frauen rechtliche Gleichstellung erlangt haben, noch am Anfang. Die Tatsache, dass Vergewaltigung weltweit zu den Verbrechen mit der höchsten Dunkelziffer zählt, ist ein beredtes Zeugnis dafür. Wie bei keinem anderen Verbrechen geht bei einer Vergewaltigung die Schande der Tat vom Täter auf das Opfer über. Für Frauen und Mädchen bedeutet dies oft ein existentielles Dilemma: Das Schweigen über die Tat bewahrt sie vor Stigmatisierung, trägt aber zugleich dazu bei, dass ihnen keine Gerechtigkeit widerfährt und ihnen die Genugtuung, den Täter statt ihrer ausgegrenzt und bestraft zu sehen, verwehrt bleibt. Im Falle von Kriegsvergewaltigungen bedeutet dies auch, dass sie nicht als Kriegsopfer anerkannt werden, keine Entschädigung erhalten, nicht unter Rehabilitationsmaßnahmen fallen, ihre Geschichte nicht in Wahrheits- und Versöhnungskommissionen aufgearbeitet wird.

Engagement für strafrechtliche Verfolgung

Ahndung und Strafverfolgung von Kriegsvergewaltigungen sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Für die überlebenden sexualisierter Gewalt ist die öffentliche Anerkennung ein wichtiges Signal gegen ihre Stigmatisierung – allerdings bleiben sie auf der Suche nach Gerechtigkeit häufig auf der Strecke, sei es wegen erneuter Erniedrigung durch Richter und Verteidigung, durch unwürdige Behandlung durch das Gerichtspersonal oder weil Vergewaltigungen erst gar nicht zur Anklage kommen. Weder die bisherige Strafverfolgung noch die wachsende Wahrnehmung dieser Gewalt oder ihre Ächtung in UN-Resolutionen haben das Ausmaß von Kriegsvergewaltigungen bislang einschränken können.

Auf der Suche nach Gerechtigkeit

Rund 50 Expertinnen aus Afrika, Amerika, Asien und Europa bilanzierten auf einer Fachtagung von medica mondiale vom 7. bis 11. September 2008 in Bad Honnef die bisher höchst unzureichende Strafverfolgung von sexualisierter Kriegsgewalt.