Rechtshilfe für afghanische Frauen und Mädchen

In Afghanistan bietet das Rechtshilfeprojekt von medica mondiale seit Mitte 2003 allgemeine Rechtsberatung für Frauen sowie Strafverteidigung von inhaftierten Frauen vor Gericht. Afghanische AnwältInnen beraten Frauen in Zivilrechtsfragen beispielsweise bei Scheidungs- und Sorgerechtsfragen und vertreten sie in den Verhandlungen vor Gericht. Eine Neuheit in Afghanistan: Denn das Prinzip, wonach Beschuldigte in einem Prozess Anspruch auf eine Verteidigung haben, war in Afghanistan lange Zeit unbekannt.

Rechtliche Lage der Frauen von Willkür bestimmt

Die Mehrheit der inhaftierten Frauen in Afghanistan ist wegen so genannter moralischer Verbrechen – der ‚Zina’ – angeklagt. Damit sind außereheliche Beziehungen gemeint – eine bloße Unterhaltung oder ein  Blickkontakt mit einem anderen Mann reichen für einen Verdacht oftmals aus. Aber auch Mädchen, die sich einer Zwangsverheiratung entziehen, indem sie von zu Hause weglaufen, laufen Gefahr verhaftet zu werden, da es als unmoralisch gilt, wenn Frauen und Mädchen allein das Haus verlassen. Für ein Gerichtsverfahren reicht oft eine bloße Beschuldigung aus, wobei die Angeklagte selbst ihre Unschuld beweisen muss. Die Unterstützung und Beratung durch medica mondiale Afghanistan ist für diese Frauen und Mädchen immens wichtig, denn schon die Anwesenheit einer Verteidigung im Gerichtssaal hat starken Einfluss darauf, wie der Fall sich weiterentwickelt.

Rechtsberatung und Strafverteidigung

Insgesamt vierzehn RechtsanwältInnen sind für medica mondiale Afghanistan tätig. In Kabul, Herat, Kandahar und Mazar wurden Rechtshilfe-Büros eingerichtet. Dort beraten die afghanischen AnwältInnen Frauen und Mädchen in Zivilrechtsfragen beispielsweise bei Scheidungs- und Sorgerechtsfragen und vertreten sie auch vor Gericht. Die Funktionen von Rechtsberatung und -vertretung sind in Afghanistan so gut wie unbekannt. Daher bildet medica mondiale Afghanistan seit Mitte 2005 RechtsanwältInnen zu StrafverteidigerInnen weiter.  

Die Arbeitsbedingungen für die RechtsanwältInnen sind äußerst schwierig. Die Korruption blüht: Wer Geld hat, kann sich einer Verurteilung oder Inhaftierung in der Regel entziehen. Familien kaufen allerdings ausnahmslos ihre männlichen Verwandten frei – Frauen sind daher doppelt benachteiligt. Sie werden als rechtlos angesehen und erhalten zudem keinerlei Unterstützung von ihren Familien.

Rechtshilfe zeigt Erfolge

Insgesamt wurden von den medica mondiale-AnwältInnen rund 2.250 Frauen vor Gericht vertreten. In etwa 2.000 dieser Fälle erreichten die RechtsanwältInnen einen Freispruch oder ein deutlich niedrigeres Urteil für die Frauen als vom Staatsanwalt gefordert – ein Riesenerfolg für die Mitarbeiterinnen vor Ort.

Erfolg für medica mondiale: ein Täter vor Gericht
Trotz Vertuschungsversuchen, Drohungen und Ausweichmanövern: 2006 wurde in Kabul ein Mann für die Vergewaltigung eines fünfjährigen Mädchens vor Gericht gestellt. Die Anwältinnen von medica mondiale Afghanistan hatten zuvor in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt ausreichend Informationen für eine Klage gesammelt. Der Mann behauptete, unschuldig zu sein und verwies vergeblich auf seine angebliche Impotenz. Die Beweislast erwies sich schließlich als eindeutig, so dass der Täter zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Ein wegweisendes Urteil, vor allem vor dem Hintergrund, dass in Afghanistan noch weitgehend Straflosigkeit für Vergewaltiger herrscht.

Schulung der Polizei in Menschenrechten

Gegen Frauen verübte Gewalt wird von der Polizei nur selten als Verbrechen verfolgt. Auch wissen die wenigsten afghanischen Polizisten, dass so genannte ‚moralische Verbrechen’ wie Flucht aus der Zwangsehe nach der neuen afghanischen Verfassung keine Delikte mehr sind. Um das zu ändern, führt medica mondiale Schulungen mit Polizisten zum Thema Gewalt gegen Frauen und Menschenrechte durch. Erste sichtbare Auswirkungen sind, dass Polizisten nun vermehrt Fälle von häuslicher Gewalt an das Rechtshilfe-Team von medica mondiale Afghanistan überweisen, die dann von den Anwältinnen weiter betreut werden. Auch mit Gefängniswärtern führen die AnwältInnen von medica mondiale Trainings durch. Sie klären über die völkerrechtlich verbindlichen Vorschriften zur Behandlung von Gefangenen auf und sensibilisieren für die spezielle Situation von inhaftierten Frauen.

Reintegration der Frauen in die Familien

Das Rechtshilfe-Projekt von medica mondiale Afghanistan begleitet und unterstützt Frauen und Mädchen auch nach ihrer Freilassung. In Afghanistan ist es für aus dem Gefängnis kommende Frauen häufig sehr schwierig, zu ihren Familien zurückzukehren. Viele werden verstoßen oder bedroht, weil sie aus Sicht ihrer Familie eine Schande darstellen. Alleine zu leben, stellt Frauen in Afghanistan jedoch noch vor viel größere Hürden. Ein Leben außerhalb des Familienverbandes ist derzeit kaum denkbar.

Deshalb unterstützen die Rechtsberaterinnen Frauen bei der schwierigen Wiedereingliederung in ihre Familien durch intensive Vermittlung zwischen den Beteiligten. Meist kann nur auf diesem Weg die Sicherheit der Frauen innerhalb ihrer Familien oder der Dorfgemeinschaft erreicht und Gewalt verhindert werden. In manchen Fällen gelang es den AnwältInnen durch Gespräche, Konfliktsituationen in den Familien zu entschärfen und so schon im Vorfeld eine drohende Anklage oder ein Gerichtsverfahren zu verhindern. 2006 wurden in 79 Familien Vermittlungsgespräche zur Gewaltprävention oder Reintegration der Frauen geführt.

Neues Mediations-Zentrum im Frauengefängnis

Häufig stehen Familien der Mediation skeptisch gegenüber. Sie haben Angst vor der vermeintlichen Schande, die durch einen Hausbesuch der Anwältinnen öffentlich werden könnte. Eine Lösung bietet das von medica mondiale Afghanistan im Mai 2007 eingerichtete Mediations-Zentrum im Frauengefängnis von Kabul – hier können sich Familien und Inhaftierte beraten lassen und Wege für die Konfliktbewältigung suchen.