Sexualisierte Gewalt & Krieg



Frauen als Kriegsbeute

Zu allen Zeiten galten Frauen als „natürliche“ Kriegsbeute von Männern: Ihre Körper symbolisieren die vermeintliche Ehre der Männer, ihre „Schändung“ demonstriert Macht über die Gegenseite und die eigene Überlegenheit. Vergewaltigung und Folter von Frauen werden gezielt eingesetzt: zur Demoralisierung des Gegners, zum Zweck ethnisch motivierter Vertreibungen und als Mittel gesellschaftlicher Unterdrückung. Daher führt der Begriff „sexuelle Gewalt“ auch in die Irre: Vergewaltigung ist kein aggressiver Ausdruck von Sexualität, so die Sozialwissenschaftlerin Dr. Ruth Seifert, sondern ein sexueller Ausdruck von Aggression – die Gewalt wird sexualisiert. Sexualisierte Gewalt hat nichts mit Sexualität zu tun. Weder für den Täter geschweige denn für das Opfer. Sie dient der Ausübung von Macht, Kontrolle und Unterdrückung des oder der Anderen. Sexualisierte Gewalt ist kein Bagatelldelikt, sie ist ein schweres Menschenrechtsverbrechen.

 

Fehlende Sicherheit auch in Nachkriegszeiten

Friedensschluss bedeutet für Frauen oft nicht das Ende des Krieges: Typisch für Nachkriegsregionen ist das dauerhafte Fehlen von Sicherheit und permanent neue Gewalt an Frauen. So steigt während und nach bewaffneten Auseinandersetzungen regelmäßig der allgemeine Gewaltpegel in der Gesellschaft und damit die Gewalt von Männern Frauen gegenüber, ohne dass es Zufluchtsorte für Frauen gäbe. Nicht selten werden Frauen und Mädchen auch von Friedenssoldaten und zivilen Helfern sexuell ausgebeutet oder sie werden Opfer von Zwangsprostitution. Die sozialen und psychischen Folgen von sexualisierter Gewalt im Krieg und in der Nachkriegszeit dauern oft jahrelang an; manchmal treten Traumasymptome noch in den nächsten Generationen auf.

Stigmatisierung der Überlebenden

Wie bei keinem anderen Verbrechen geht bei einer Vergewaltigung die Schande der Tat vom Täter auf das Opfer über. Für Frauen und Mädchen bedeutet dies oft ein unlösbares Dilemma: Das Schweigen über die Tat bewahrt sie vor der Stigmatisierung in ihrer Gesellschaft, trägt aber zugleich dazu bei, dass  ihnen die Genugtuung verwehrt bleibt, ein kleines Stück Gerechtigkeit erfahren zu können und den Täter statt ihrer ausgegrenzt und bestraft zu sehen. Es gibt viele Gründe, über die Tat zu schweigen: Tabuisierung, fehlende Unterstützung, Ausgrenzung oder gar Bedrohung durch die Familie und die Gesellschaft. Frauen tragen daher oft ein Leben lang an den seelischen und körperlichen Verletzungen. Dazu kommt die Zerstörung sozialer Strukturen, Armut und unzureichende medizinische Versorgung.

 

Strafverfolgung sexualisierter Gewalt

Als Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen werden Vergewaltigungen im Krieg erst in neuerer Zeit anerkannt und geahndet. Das große Ausmaß sexualisierter Gewalt im II. Weltkrieg fand bei den Nürnberger Prozessen überhaupt keine Beachtung. Erst Anfang der 1990er Jahre begannen mit der Einrichtung der Sondertribunale für Ex- Jugoslawien und Ruanda ernsthafte Versuche, sexualisierte Kriegsgewalt systematisch strafrechtlich zu verfolgen. Dazu hatte entscheidend der Mut bosnischer Frauen beigetragen, öffentlich über die erlebte Gewalt zu sprechen. 2001 wurde im Jugoslawien-Tribunal in Den Haag erstmals Vergewaltigung in Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen als schwerer Verstoß gegen die Genfer Konventionen verurteilt und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Auf internationaler politischer Ebene hat die UN-Resolution 1325 des Sicherheitsrats im Jahr 2000 alle Parteien bewaffneter Konflikte aufgefordert, Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen, und die UN-Resolution 1820 hat kürzlich erstmals den Einsatz sexualisierter Gewalt als Kriegstaktik bezeichnet und festgestellt, dass sexualisierte Gewalt eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedeuten kann.

Lesen Sie unter Projekte und Themen wie wir uns konkret für Frauen und Mädchen in Kriegs- und Krisengebieten einsetzen.

 

Spendenbetrag:

Mit 50 Euro finanzieren wir einer Frau in Afghanistan eine dreimonatige psychosoziale Betreuung.