m-journal 1-2007
Justitias Mühlen mahlen langsam
Recht und Gerechtigkeit sind nicht deckungsgleich. Auf der ganzen Welt – wie hier in Kenia 2003 – kämpfen Frauen immer noch um juristische
Gerechtigkeit für die an ihnen begangenen Taten. Auch beim Internationalen Gerichtshof braucht es dringend Nachbesserungen im Sinne vergewaltigter
Frauen.· Foto: © dpa Am 6. Oktober 2006 jährte sich das Nürnberger Kriegsverbrecher Tribunal zum sechzigsten Mal. Aus diesem Anlass veranstaltete medica mondiale in Nürnberg gemeinsam mit anderen Menschenrechtsorganisationen¹ eine Fachtagung über den aktuellen Stand der Strafverfolgung von Kriegsverbrechen.
Gabi Mischkowski, medica mondiale-Mitbegründerin und Referentin für Geschlechtergerechtigkeit, zeigte die Fortschritte im internationalen Strafrecht im Hinblick auf geschlechtsspezifische Kriegsgewalt auf. Aber sie betonte auch, dass das internationale Strafrecht in der Praxis der Lebensrealität von Frauen in Krisen- und (Nach)kriegsländern nicht gerecht wird. Denn Gewalt gegen Frauen und deren Diskriminierung setze sich auch nach dem Krieg fort – oft stärker als zuvor. Dies gelte besonders für Frauen, die sexualisierte Gewalt überlebt haben.Wenn Männer Folter überlebten, so Mischkowski, können sie „von empfundener Scham und Schande sprechen, ohne dass diese auf ewig an ihnen als Eigenschaften kleben blieben“. Nicht so Frauen, die vergewaltigt wurden. Die Schande werde zu ihrer zweiten Natur, „so wie früher durch bloße Berührung des Henkers ein Schandfleck an einem hängen blieb, der unausweichlich zum gesellschaftlichen Ausschluss führte“.
In einem zweiten Beitrag zeigte Gabi Mischkowski anhand zahlreicher Beispiele des Jugoslawien-Tribunals auf, welche Erwartungen Überlebende von Kriegsgewalt an das Strafrecht haben und mit welchen Schwierigkeiten Frauen kämpfen, die über Vergewaltigungen ausgesagt haben: „Selbst in Fällen monatelanger Gefangenschaft, in der Frauen wie Sklavinnen gehalten wurden, versucht die Verteidigung immer wieder, den Frauen, die zur Zeit des Krieges oft noch minderjährig waren, Einverständnis zu unterstellen. Derartige Befragungen sind rechtlich unstatthaft, aber die Richter und Richterinnen lassen sie dennoch viel zu oft zu.“
Mischkowski hob das große Missverhältnis hervor zwischen den Erwartungen, die Menschen zum Beispiel in Uganda, im Sudan oder der Demokratischen Republik Kongo an den 2002 gegründeten Internationalen Strafgerichtshof haben, und dem,was dieser Gerichtshof überhaupt leisten könne: „Recht und Gerechtigkeit sind nicht deckungsgleich.Wenn hier“, so Mischkowski, „in Zukunft keine gründlichere und systematischere Aufklärungsarbeit geleistet wird, dann produzieren wir mit den internationalen Gerichtshöfen eine Riesenenttäuschung mit unabsehbaren Folgen.“
Der Vortrag
„Justitias Mühlen mahlen
langsam“
ist auf unserer Website abrufbar.
¹ dem Forum Menschenrechte, dem Menschenrechtszentrum Nürnberg und amnesty international
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© medica mondiale e.V. · 24.04.2007



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