Sexualisierte Gewalt im Krieg – eine Chronik
von Gabriele Mischkowski
(aus dem
Handbuch „Sexualisierte Kriegsgewalt und ihre Folgen“)
„Wir Mädchen, Kinder, waren ohne Hoffnung.
Sie waren bewaffnete Männer und gewalttätig.
Aber ich wollte mich einfach nicht unterkriegen lassen.
Sie nannten uns oft Sklavinnen,
aber ich wollte das nicht akzeptieren.
Im Geheimen weigerte ich mich, das zu akzeptieren,
obwohl es die Wahrheit war.“
(Zeuginnenaussage vor dem Jugoslawien-Tribunal)
1. Einleitung
Sexualisierte Gewalt gegen Frauen im Krieg ist so alt wie der Krieg selbst. Aus dem kollektiven Gedächtnis aber wurde sie immer wieder verdrängt und ausgeklammert. Wenn sie überhaupt zu einem öffentlichen Thema wurde, dann hauptsächlich nur im Kontext einer Kriegspropaganda, die die Ausübung dieser spezifischen Gewalt allein dem jeweiligen Feind zuschrieb.
Die folgende Darstellung soll zum einen anhand Beispielen quer durch die Kriegsgeschichte das hohe Ausmaß sexualisierter Gewalt in der Geschichte der Kriege dokumentieren. Zum anderen werden im Verlauf der Darstellung verschiedene Ursachen, Hintergründe und Motive dieser spezifischen Kriegsgewalt aufgezeigt.
Eine umfassende und vergleichende Geschichte von Kriegsvergewaltigungen, die ihre unterschiedlichen Ausmaße, Funktionen und Bedeutungen analysiert, gibt es bislang nicht. Einen ersten Überblick über Kriegsvergewaltigungen von der Frühgeschichte bis zum Vietnamkrieg bot Susan Brownmiller 1975 in ihrem mittlerweile zum Klassiker gewordenen Buch „Gegen unseren Willen“. Heute ist unser Wissen darüber erheblich größer, denn seit circa zehn Jahren gibt es eine Flut von Dokumentationen über sexualisierte Gewalt in aktuellen Kriegen, und es werden auch immer mehr historische Einzelstudien veröffentlicht, die Quellen und Material neu sichten.(
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Auch wenn im Folgenden vor allem von sexualisierter Kriegsgewalt die Rede ist, bleibt festzuhalten, dass Vergewaltigungen und andere sexualisierte Demütigungen nicht die einzigen traumatischen Erfahrungen von Frauen und Mädchen im Krieg sind. Dazu gehören auch die Ermordung geliebter Menschen, die Ungewissheit, wenn sie vermisst werden, die Belagerung von Städten, der tägliche Beschuss durch Granaten oder Heckenschützen, Internierungen, Vertreibungen, Deportationen, Hunger, Kälte und Zerstörung kultureller Identitäten sowie die tägliche Sorge um das eigene Überleben und das Überleben von Kindern und Angehörigen.
Zu einer umfassenden Geschichte sexualisierter Gewalt im Krieg gehören aber auch die meist fortgesetzten sexuellen Angriffe in der unmittelbaren Nachkriegszeit oder in vermeintlich sicheren Flüchtlingslagern sowie der gewaltige Komplex der Militärprostitution, die, wie noch gezeigt werden soll, in unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegsvergewaltigungen und deren Wahrnehmung und Erklärung steht. Auch der Frauen- und Mädchenhandel, der die Sexindustrien nährt, geht teilweise direkt aus der sexuellen Versklavung in Kriegssituationen hervor. Und last, but not least gehört zur Geschichte sexualisierter Kriegsgewalt auch die Analyse von Kriegs- und Gräuelpropaganda, in deren Mittelpunkt häufig die Anprangerung von Vergewaltigungen steht.
Definitionen
Sexualisierte Gewalt ist, wie die Soziologin Ruth Seifert es einmal formuliert hat, „kein aggressiver Ausdruck von Sexualität, sondern ein sexueller Ausdruck von Aggression“ (Seifert 1993, S. 82). Aus diesem Grund sprechen wir auch nicht von sexueller, sondern von sexualisierter Gewalt. Im Begriff „sexuelle Gewalt“ liegt die Betonung auf Sexualität. Der Begriff fördert daher eine Verwechslung von Sexualität mit Gewalt, die sich sexueller Mittel bedient. Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ dagegen verschiebt die Betonung vom Sexuellen auf die Gewalttat. Sexualisierte Gewalt ist eine Form von Gewalt, die sich in voller Absicht gegen den intimsten Bereich eines Menschen richtet, und deren Ziel die Demonstration von Macht und Überlegenheit durch die Erniedrigung und Entwürdigung des anderen ist.
Sexualisierte Gewalt bezeichnet nicht nur Vergewaltigungen, sondern alle Angriffe und Übergriffe, die auf eine Verletzung des sexuellen Intimbereichs eines Menschen abzielen. Dazu gehört das unerlaubte Berühren von Körperteilen, erzwungenes Entkleiden, erniedrigende medizinische Untersuchungen, erzwungenes Scheren von Schamhaaren, gezielte Schläge auf Brüste und Genitalien und deren gezielte Verletzung sowie die Infektion mit Geschlechtskrankheiten, heute namentlich HIV/Aids. Sexualisierte Gewalt steht im Zentrum von Zwangsprostitution, dem damit verbundenen Frauen- und Mädchenhandel, von Sextourismus und Kinderpornographie.
Sexualisierte Gewalt ist geschlechtsspezifische oder geschlechtsbezogene Gewalt. Sie beruht auf dem gesellschaftlich konstruierten polaren Gegensatz der Geschlechter, ist Ausdruck vermeintlich überlegener Männlichkeit gegenüber dem Weiblichen und richtet sich daher typischerweise gegen Frauen. Andere Formen geschlechtsbezogener Gewalt sind vor allem gezielte Eingriffe in die Reproduktion und Angriffe gegen das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper wie z. B. Zwangsschwangerschaft, Zwangsabtreibungen, Zwangssterilisation, erzwungene Einnahme von Kontrazeptiva, Genitalverstümmelungen sowie medizinische Experimente in diesem Bereich. Geschlechtsspezifisch ist auch die gezielte Abtreibung weiblicher Föten sowie Mitgift- und „Ehren“morde.
Im Krieg sind die Instrumente, mit denen der Körper angegriffen wird, um den Geist zu brechen, tendenziell immer geschlechtsspezifisch, im Fall von Frauen sind sie meist sexualisiert.
2. Frauenraub und Kriegsbeute
Vergewaltigungen und Frauenraub ziehen sich durch die gesamte griechische und römische Mythologie. Die wohl bekanntesten Beispiele für den Zusammenhang von Frauenraub und Krieg sind der Raub der Helena durch Paris und der Raub der Sabinerinnen durch die Römer. Auch wenn die Geschichten teilweise in das Reich der Legende gehören, sie spiegeln dennoch damalige Auffassungen dessen wider, was rechtens war und was nicht. Und rechtens war, Frauen als Kriegsbeute zu rauben. Der Beutestatus der Frau entsprach dabei ihrem rechtlichen Status als Eigentum des Mannes, auf das der Sieger im Kriegsfall Anspruch hatte wie auf das Vieh oder die anderen Güter der Besiegten.
So berichtet Homer in der Ilias nebenbei vom selbstverständlichen Schicksal der Trojanerinnen als Beutegut der Griechen. Auch die alten Hebräer hielten dies für rechtens (5. Moses 20.14). Darüber hinaus sahen sie es ebenso wie die Griechen und Römer als legitim an, Frauen zu rauben, um die Reproduktion des eigenen Volkes sicherzustellen, falls sie diese aufgrund von Frauenmangel in Gefahr wähnten.(
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Auch die ethnologische Forschung beschreibt, wie in vielen, wenn auch nicht allen traditionellen Gesellschaften das „sexuelle Beutemachen“ Teil kriegerischer Auseinandersetzungen war und teilweise noch ist. So sind zumindest für manche Krieger der Yanomami in Südvenezuela die Vergewaltigungen der fremden Frauen das eigentliche Motiv, gegen den anderen Stamm in den Krieg zu ziehen (Duerr 1995, S. 456).
Während der Frauenraub zur Reproduktionssicherung im Laufe der Zeit an Bedeutung verlor und als Kriegsmotiv verschwand, werden Frauen im Krieg bis heute von den Soldaten und Kriegern als rechtmäßige Kriegsbeute wahrgenommen. Ob zur Zeit der mittelalterlichen Kreuzzüge, der Bauernkriege in Deutschland oder während der Invasion Amerikas durch die spanischen Eroberer – Frauen wurden immer verschleppt oder an Ort und Stelle vergewaltigt.(
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Das Schicksal von Frauen, Kriegsbeute zu sein, erscheint als dermaßen selbstverständlich und unausweichlich, dass die Vergewaltigungen geradezu unsichtbar werden. Sie sind so „natürlich“, dass sie der offiziellen Kriegsgeschichtsschreibung kaum der Rede wert sind. Und wenn sie dennoch erwähnt werden, dann stets im verräterischen Zusammenhang mit dem Raub von Eigentum. „Plünderungen und Vergewaltigungen“ bilden im Krieg tatsächlich fast immer eine unzertrennliche Einheit. So sahen es nicht nur die Soldaten Pizarros, so sahen es Jahrhunderte später auch US-Soldaten im Vietnamkrieg: „Du gehst runter ins Dorf und nimmst dir, was du willst“, beschrieb diese Haltung ein Kriegsveteran und meinte damit die Vergewaltigung vietnamesischer Frauen (Baker 1981, S. 187).
Doch die Geschichte der Kriegsvergewaltigungen zeigt auch, dass die militärischen Führungen oft ein ambivalentes Verhältnis zu den Vergewaltigungen ihrer Soldaten haben. Einerseits sind sie selbst Männer und teilen daher in der Regel die Ansicht, dass der Eroberer ein Recht auf die Inbesitznahme der feindlichen Frauen hat und seinem „sexuellen Drang“ folgen muss. Oft genug beteiligen sich hochrangige Offiziere selbst an Vergewaltigungen. Außerdem lassen sich Vergewaltigungen auch als terroristisches Mittel zur Verbreitung von Angst und Schrecken instrumentalisieren und dienen damit der Kriegsführung. Andererseits aber fürchten Militärführungen die Gefährdung der militärischen Disziplin durch Vergewaltigungen und vor allem die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten. Aus diesen beiden Gründen gab es bereits im europäischen Mittelalter und der frühen Neuzeit strikte Vergewaltigungsverbote in den Armeen. Auf Vergewaltigung stand oft körperliche Züchtigung, wenn nicht sogar der Tod. Doch die Ambivalenz der militärischen Führungen spiegelt sich in der Tatsache wider, dass diese Strafen so gut wie nie konsequent angewendet wurden. Allein die Fortdauer von Massenvergewaltigungen in Europa während aller Kriegshandlungen verweist auf das Gegenteil (Duerr 1995, S. 396ff.).
Die militärische Lösung, die die widersprüchlichen Einstellungen der Militärführungen gegenüber Vergewaltigungen miteinander versöhnt, ist bis heute das Militärbordell. Schon früh gab es Versuche, Vergewaltigungen durch das Angebot von Prostitution zu kontrollieren und zu kanalisieren, zunächst durch die Duldung von „Tross- und Lagerhuren“ im Militärlager. Oft genug waren dies Frauen, denen angesichts der ökonomischen Not im verwüsteten Land keine andere Wahl blieb, als „sich mit ihren Schändern zusammenzuraufen, um ihre Existenz zu sichern“ (Andersson 1998, S. 172).
Die neueren Untersuchungen zur europäischen Kriegsgeschichte im Mittelalter und der frühen Neuzeit zeigen aber auch, dass die Anwesenheit von Prostituierten im Militärlager nicht unumstritten war. So wurden sie mal vertrieben, mal toleriert und mal direkt angeworben und bezahlt (Duerr 1995, S. 399ff.; Andersson 1998, S. 176). Doch damals wie heute verhinderten weder kodifizierte Vergewaltigungsverbote noch die Verfügbarkeit über Prostituierte Vergewaltigungen im Zuge von Eroberungen. Dies demonstriert eindrücklich die Geschichte der neuzeitlichen Kriege und die zunehmende Institutionalisierung von Militärbordellen.
3. Erster Weltkrieg: Sexualisierte Gewalt und Propaganda
Der Erste Weltkrieg ist ein Lehrstück dafür, wie Kriegsvergewaltigungen propagandistisch skandalisiert und instrumentalisiert werden können, um den jeweiligen Gegner zu entmenschlichen und zu dämonisieren. Die tatsächlichen Erfahrungen von Frauen werden dabei bis zur Unkenntlichkeit verzerrt, um schließlich nach dem Krieg, wenn die Ernüchterung einsetzt, als Gräuelpropaganda gänzlich abgetan zu werden. Deutlich wird auch, wie weibliche Sexualität und weibliche Körper den Frauen enteignet werden und in der Propaganda zu Symbolen der gedemütigten Nation werden.
Im August 1914, so Susan Brownmiller, wurde das Wort Vergewaltigung zur „Metapher für die belgische Demütigung“ (Brownmiller 1992, S. 47). Fast alle Berichte über die „Vergewaltigungen durch die Hunnen“ gehen auf belgische, französische und britische Untersuchungsberichte über deutsche Gräueltaten in Belgien und Frankreich zurück. Sie bezogen sich vor allem auf die ersten beiden Kriegsmonate, das heißt, auf den Zeitraum, bevor der deutsche Angriff aufgehalten werden konnte und der Krieg in das endlose Drama der Schützengräben überging. Die Berichte über Vergewaltigungen mischten sich mit Mythen um Babys und Kinder, denen die Hände abgehackt wurden, um sie kampfunfähig zu machen (Horne und Kramer 2001, S. 203f.). Sie wurden rasch von der alliierten Presse aufgegriffen und schockierten die Öffentlichkeit nicht nur in Belgien und Frankreich, sondern auch in Großbritannien und den USA.
Nach Ansicht einiger AutorInnen dienten die grauenhaften Geschichten in erster Linie dazu, die USA dazu zu bewegen, ihre Neutralitätspolitik aufzugeben und an der Seite der Alliierten in den Krieg einzutreten.(
4) Tatsächlich ist der Erste Weltkrieg die Geburtsstunde des systematischen Einsatzes von Propaganda als Mittel der Kriegsführung. Kriegsplakate zeichneten den deutschen Aggressor als blutrünstiges, frauenvergewaltigendes Monster (Keen 1988, S. 76). Die deutsche Öffentlichkeit wiederum war schockiert über Kriegsgräuel, die der anderen Seite zugeschrieben wurden.
Doch trotz zahlreicher Propagandamythen zeigen neuere historische Untersuchungen auch, dass die „sexuelle Bedrohung im Gewaltakt der deutschen Invasion allgegenwärtig war“ (Horne 2001, S. 71). Die Berichte der Untersuchungskommissionen aus Belgien, Frankreich und Großbritannien schildern Vergewaltigungen im Zusammenhang mit Plünderungen, Vergewaltigungen auf offener Straße in besetzten Dörfern oder Gruppenvergewaltigungen in Gegenwart von Familienangehörigen. Darunter waren auch Mädchen im Alter von zwölf, vierzehn Jahren sowie Frauen über siebzig (Horne und Kramer 2001, S. 196ff.). Andere Berichte erscheinen wie eine zynische Karikatur häuslichen Familienlebens und häuslicher Gewalt. So ließen sich in Privathäusern einquartierte Soldaten und Offiziere erst Wein, Eier und Speck servieren, bevor sie über die Frauen herfielen (Harris 1993, S. 177). Oder sie kamen betrunken „nach Hause“ und vergewaltigten dann die Frauen (Horne und Kramer 2001, S. 197).
Ruth Harris, die die Propagandamythen 1914-17 in Frankreich zu Vergewaltigungen untersucht hat, verweist darauf, dass sich die Berichte der Frauen gegenüber der französischen Untersuchungskommission oft auf das Nötigste beschränkten. Was dagegen in der Öffentlichkeit Furore machte, waren die Berichte der Männer über die Vergewaltigungen. Sie waren voller grauenhafter Einzelheiten, die sowohl „die Frustration über ihre Unfähigkeit, die Frauen zu verteidigen“ ausdrückten, als auch „ihre Fasziniertheit vom Grauen der Szenerie“ (Harris 1993, S. 188). In der Propaganda schließlich wurden die vergewaltigten Frauen ganz und gar entpersonalisiert. Sie wurden zum Symbol des unschuldigen, friedliebenden (weiblichen) Frankreich, das von einer brutalen übermächtigen (männlichen) Bestie angefallen wird (Harris 1993, S. 180).
Angesichts von zehn Millionen Toten verblasste nach Kriegsende die Erinnerung an die Gräueltaten der ersten Kriegsmonate und damit auch die Erinnerung an die Vergewaltigungen. Allerdings trug zu dem Vergessen auch noch etwas anderes bei: eine kritische Auseinandersetzung mit den Lügen der eben erst erfundenen Propagandamaschinerie. Zahlreiche Lügen wurden entlarvt, die Gräuelpropaganda wurde als Mittel zur Erzeugung von Hass und Kampfgeist verurteilt. Selbst von französischer und britischer Seite wurden die meisten Berichte nun als unglaubwürdig abgetan. Eine der umfassendsten Propagandakritiken aus den USA Ende der zwanziger Jahre stufte folgerichtig auch die Berichte über Vergewaltigungen allesamt als unglaubwürdig ein (Brownmiller 1992, S. 54).
Aufgrund all dieser Verzerrungen ist es heute kaum mehr möglich festzustellen, in welchem Ausmaß Vergewaltigungen durch die deutsche Armeeführung vor allem in den ersten Kriegsmonaten toleriert oder gar gefördert wurden. Befehle auf höherer Ebene scheinen sowohl Brandschatzungen als auch Gewaltakte gegen Frauen und Kinder verboten zu haben. Auch beklagten einige Generäle die disziplinlosen Plünderungen, die das Bild der deutschen Armee schädigten. Aber andere Generäle gaben, wie Aussagen deutscher Soldaten zeigen, Befehle zu Massakern, die auch Gräueltaten gegen Frauen und Kinder einschlossen (Horne und Kramer 2001, S. 163). Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass Vergewaltigungen dabei ausgenommen wurden. Laut Horne und Kramer gingen alle drei Untersuchungskommissionen davon aus, dass Terror Teil der deutschen Kriegspolitik in den ersten beiden Kriegsmonaten war; Vergewaltigungen zählten sie jedoch nicht dazu (Horne und Kramer 2001, S. 196, 233).
Über das Ausmaß sexualisierter Gewalt im Gesamtverlauf des Krieges wissen wir nichts, da die möglichen Quellen hierzu, z. B. Briefe von Soldaten, noch nicht spezifisch ausgewertet wurden. Vor allem wissen wir bislang wenig über Vergewaltigungen an anderen Kriegsschauplätzen im Ersten Weltkrieg. So ist z. B das Ausmaß sexualisierter Gewalt im Kontext von Völkermord und Vertreibung der armenischen Bevölkerung in der Türkei 1915/16 bislang wenig erforscht. Doch Zeitgenossen berichten über „eine bis dahin einzig dastehende Häufung von Raub- und Lustmord, Diebstahl, Notzucht, Kuppelei und Mädchenhandel“ (Hirschfeld 1929, S. 495). Berichten zufolge war der Weg der deportierten armenischen Bevölkerung „buchstäblich von Leichen geschändeter Frauen gesäumt“ (Hirschfeld 1929, S. 509).
Was wir dagegen sicher wissen, ist, dass die Militärführungen aller Seiten sehr bald über das Ausmaß an Geschlechtskrankheiten unter den Soldaten entsetzt waren. Der Militärhistoriker Franz W. Seidler hat zwei Millionen dienstunfähige deutsche Soldaten aufgrund von Geschlechtskrankheiten errechnet (Beck 1999, S. 229). Dies führte bereits Anfang 1915 zur Einrichtung von Frontbordellen auf beiden Seiten entlang der Frontlinie in Europa und auch in Nordafrika. Auch dieser Teil des Ersten Weltkriegs ist bislang noch nicht erforscht, vor allem nicht im Hinblick auf das Ausmaß direkten oder ökonomischen Zwangs, unter dem die Frauen in den Bordellen lebten, und im Hinblick auf die körperlichen und psychischen Folgen für sie. Doch liest man die zahlreichen Berichte über die Bordelle aus der Perspektive der Frauen entsteht ein Bild des Elends und demütigender sexueller Ausbeutung.
Der systematische Ausbau von Militär- und vor allem Zwangsbordellen zur „sexuellen Versorgung“ der gesamten Truppe sollte erst im Zweiten Weltkrieg erfolgen.
4. Zweiter Weltkrieg: Militärbordelle und sexuelle Versklavung
Erst die gezielte Suche nach frauenspezifischen Kriegserfahrungen lässt nach und nach das Ausmaß sexualisierter Gewalt im Zweiten Weltkrieg deutlich werden. Doch auch hier ist unser Wissen bislang nur bruchstückhaft. Viele mögliche Quellen sind noch nicht ausgewertet. Vergewaltigung war sowohl in der deutschen Wehrmacht wie auch in den alliierten Armeen verboten. Dennoch kam es, nach allem, was wir heute wissen, durch alle Armeen zu Vergewaltigungen, allerdings in sehr unterschiedlichem Maße und mit unterschiedlichen Reaktionen seitens der Armeeführungen.
4.1 Vergewaltigungen durch Wehrmacht und SS
Bereits während der Nürnberger Prozesse legten sowohl der französische wie auch der sowjetische Ankläger mehrere Berichte über brutale Vergewaltigungen von Mädchen und Frauen durch deutsche Soldaten oder SS-Angehörige vor.(
5) Aber erst seit knapp zehn Jahren gibt es zunehmend Einzelstudien über sexualisierte Gewalt im Kontext des nationalsozialistischen Vernichtungsfeldzuges im Osten und der Besatzung im Westen und Norden Europas sowie im Kontext des Völkermordes an der jüdischen Bevölkerung Europas.
Vergewaltigungen durch SS-Angehörige waren trotz der Rassegesetze dermaßen weit verbreitet, dass sogar Wehrmachtsstellen sich darüber beschwerten.(
6) Doch bedeuten diese Klagen andererseits nicht, dass die deutschen Wehrmachtssoldaten sich wesentlich anders verhalten hätten. Zwar fehlen auch hier bislang Forschungen vor allem aus den überfallenen und besetzten Ländern selbst, doch lassen bestimmte Dokumente diesen Schluss zu. Die Historikerin Birgit Beck kommt bei ihrer Untersuchung dieser Frage zwar einerseits zu dem Schluss, dass Vergewaltigungen nicht zur Kriegsstrategie der Wehrmacht gehörten. Andererseits verweist sie aber auf den allgemeinen Freibrief für deutsche Soldaten im Osten, ungestraft und jenseits allen Völkerrechts Gräueltaten begehen zu können. So sollten laut Hitlers Barbarossa-Erlass von
1941 Verbrechen von Wehrmachtsangehörigen gegenüber der Zivilbevölkerung ungestraft bleiben, sofern sie nicht die „Manneszucht“ oder die Sicherheit der Truppe gefährdeten. Und der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Wilhelm Keitel, erklärte, dass im Kampf gegen Partisanen jedes Mittel erlaubt sei, auch gegen Frauen und Kinder. Dennoch kam es laut Beck vereinzelt zu Prozessen. Doch entsprechend nationalsozialistischer Rassenpolitik waren die Strafen für Vergewaltigungen in den besetzten Ostgebieten erheblich milder als etwa in Frankreich – und dies, obwohl die Vergewaltigungen im Osten fast immer auch einen Verstoß gegen das Rassengesetz bedeuteten (Beck 1999, S. 227f.).
4.2 Wehrmachtsbordelle
Um Geschlechtskrankheiten vorzubeugen und um Sicherheitsrisiken durch Beziehungen zwischen Soldaten und Zivilistinnen auszuschließen, wurde in den überfallenen und besetzten Ländern der systematische Ausbau von medizinisch überwachten Militärbordellen vorangetrieben.
Insa Meinen hat das Bordellsystem der deutschen Wehrmacht in Frankreich umfassend untersucht. Sein Aufbau begann unmittelbar nach dem Einmarsch in Paris im Sommer 1942. Laut Meinen bildeten die Wehrmachtsbordelle hier „den Eckpfeiler eines umfassenden Maßnahmenkatalogs zur Steuerung der Geschlechterbeziehun-gen zwischen den Besatzungstruppen und der weiblichen Zivilbevölkerung“ (Meinen 2002, S. 8). Eigenständige Kontakte waren untersagt und Prostituierte, die außerhalb der Wehrmachtsbordelle arbeiteten, wurden verfolgt und in Internierungslager gesperrt, es sei denn, sie waren bereit, sich der Kontrolle der deutschen Wehrmacht zu unterwerfen. Gezielte Gewalt scheint zumindest in den ersten Kriegs- und Besatzungsjahren fast ausschließlich gegen Prostituierte ausgeübt worden zu sein, bzw. gegen Frauen und Mädchen, die unter dem Verdacht standen, Prostitution unkontrolliert zu betreiben (Meinen 2002, S. 205).
Anders in Osteuropa. Trotz fehlender systematischer Untersuchungen gibt es mehrere Hinweise darauf, dass es sich hier von vornherein um eine „organisierte Vergewaltigung unter Terrorbedingungen“ handelte (Meinen 2002, S. 214). So berichtet der sowjetische Ankläger vor dem Nürnberger Kriegsverbrechertribunal von einem Offiziersbordell in Smolensk, „in das Hunderte von Mädchen und Frauen geschleppt wurden“ (Der Prozess, Bd. VII, S. 502f.). Christa Paul führt in ihrer Untersuchung von Zwangsbordellen zahlreiche Beispiele für die Zwangsrekrutierung einheimischer Frauen in Osteuropa an. Für Polen und Bessarabien gibt es Zeugnisse, dass auch jüdische Mädchen und Frauen in Wehrmachtsbordelle gezwungen wurden (Paul 1994, S. 101ff.). Brownmiller berichtet, dass die deutsche Wehrmacht Ende 1939 sogar versuchte, den Judenrat im Warschauer Ghetto dazu zu veranlassen, ein Bordell mit jüdischen Mädchen für deutsche Offiziere und Soldaten zusammenzustellen (Brownmiller 1992, S. 58).
In ihrer Einschätzung des Gesamtsystems der Wehrmachtsbordelle kommt Meinen zu dem Schluss, dass gerade die Bordelle in Frankreich der Wehrmacht zur „sexuellen Versorgung“ auch der im Osten eingesetzten deutschen Truppen dienten. Im okkupierten Frankreich sollten sich die Soldaten der Ostfront erholen (Meinen 2002, S. 76). Auf vergleichbare Weise wurde, wie wir noch sehen werden, in den 50er bis 70er Jahren fast der gesamte unter US-Kontrolle stehende asiatisch-pazifische Raum zur „sexuellen Erholungszone“ für US-Soldaten. Im System der Militärbordelle übernimmt die Militärführung die Rolle des Zuhälters. Oder anders ausgedrückt: Die Soldaten müssen sich ihre Kriegsbeute nicht mehr individuell organisieren. Dabei unterliegen der Vorstellung, Vergewaltigungen oder Geschlechtskrankheiten durch Militärprostitution vorzubeugen, zwei scheinbar unhinterfragbare Grundgedanken: zum einen die Vorstellung von Frauen als Belohnung für die Krieger, zum anderen die Vorstellung vom unstillbaren männlichen Sexualtrieb, der befriedigt werden muss, um eine gewaltsame Triebabfuhr, sprich Vergewaltigungen, zu verhindern. Die Alternative – „sexuelle Enthaltsamkeit“ – wurde von den Armeeführungen weder im Ersten noch im Zweiten Weltkrieg noch später jemals ernsthaft diskutiert.
Nichts deutet darauf hin, dass Militärbordelle irgendwo auf der Welt Vergewaltigungen verhindert hätten. Das Ausmaß von Vergewaltigungen im Zweiten Weltkrieg, so Meinen, schien eher von dem Grad der allgemeinen Brutalität der deutschen Kriegsführung abzuhängen als von der Anzahl der Bordelle (Meinen 2002, S. 74). Und dieser Grad war in den besetzten Ostgebieten ungleich höher als im Westen. Aber auch in Frankreich scheinen die Vergewaltigungen Massencharakter angenommen zu haben, als die deutsche Kriegsführung in den letzten Kriegsjahren im Zuge der Bekämpfung des französischen Widerstandes ebenfalls zu Terrormaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung überging (Der Prozess, Bd. VI, S. 446).
4.3 Zwangsbordelle in Konzentrationslagern
Wenn im Falle der Wehrmachtsbordelle die Oberste Heeresleitung als Zuhälter auftrat, so war dies im Falle der Bordelle in den Konzentrationslagern die SS. Auf Befehl von Himmler im Juni 1941 sollten den männlichen KZ-Häftlingen als Arbeitsanreiz „Weiber in Bordellen zugeführt werden“ (zit. nach Paul 1994, S. 23). Die IG Farben regte ebenfalls an, zur Leistungssteigerung der männlichen Häftlinge neben Akkordprämien und Verpflegungszulagen auch Bordelle einzurichten. Im Mai 1943 trat schließlich eine allgemeine „Prämienverordnung“ in Kraft, der zufolge Häftlinge für „hervorragende Leistungen“ der Bordellbesuch gestattet werden sollte. Innerhalb eines Jahres entstanden so Bordelle in Auschwitz-Stammlager, Buchenwald, Sachsenhausen, Neuengamme, Flossenbrück, Dachau und Mittelbau-Dora (Paul 1994, S. 26).
Die Frauen in den Lagerbordellen stammten aus den Konzentrationslagern Ravensbrück oder Auschwitz-Birkenau und gehörten in der Regel zu den Gefangenen, die als „kriminell“ oder „asozial“ registriert waren. Diese Tatsache spiegelt sich in den späteren diskriminierenden Äußerungen ehemaliger KZ-Häftlinge wider. So hieß es immer wieder, dass die Frauen sich „freiwillig“ gemeldet hätten und sowieso ehemalige Prostituierte gewesen wären. Christa Paul, die als Erste die Lagerbordelle systematischer untersucht hat, merkt dazu an, dass nirgendwo sonst, wenn es um Häftlingsarbeit geht, eine derartige Betonung von „Freiwilligkeit“ zu finden ist. Tatsächlich meldeten sich Frauen dazu, ins Lagerbordell zu gehen. Allerdings kann angesichts von Stacheldraht und Schwerstarbeit, von katastrophalen Lebensbedingungen und rauchenden Schornsteinen kaum von Freiwilligkeit die Rede sein. Meistens wurden den Frauen bessere Lebensbedingungen und eine Entlassung nach 3-6 Monaten versprochen. Doch die wenigsten Frauen wurden tatsächlich entlassen. Die meisten wurden entweder nach Ravensbrück oder Birkenau zurückgeschickt. Überlebende schilderten später, wie sie Abend für Abend in nur zwei bis drei Stunden bis zu acht Männer über sich ergehen lassen mussten (Amesberger et al. 2004; Paul 1994). Als sich immer weniger Frauen meldeten, ging die SS immer mehr dazu über, Frauen zu selektieren, ohne ihnen zu sagen wozu (Paul 1994, S. 38ff.). Faktisch waren die Frauen in den Lagerbordellen vollständig isoliert, ständig eingesperrt und wurden von den Aufseherinnen unter Druck gesetzt (Wickert 2002, S. 50).
Bislang gibt es kaum Forschungen über deutsche Konzentrationslager, die das gesamte Ausmaß sexualisierter Gewalt und geschlechtsspezifischer Demütigungen verdeutlichen würden: angefangen vom Ausziehen vor SS-Mannschaften und dem Scheren von Schamhaaren bei der Aufnahmeprozedur über erniedrigende medizinische Untersuchungen bis hin zu Vergewaltigungen (vgl. Amesberger 2003).
Die Existenz von Bordellen innerhalb der Konzentrationslager blieb sowohl in der Bundesrepublik wie auch in der DDR bis Ende der achtziger Jahre unerwähnt. Erst seit kurzem werden sie auch in den Gedenkstätten der ehemaligen Konzentrationslager thematisiert (Wickert 2002, S. 56). Bis 1988 hatten als „asozial“ stigmatisierte KZ-Häftlinge in der Bundesrepublik keinen Anspruch auf Entschädigung und nur sehr wenige wollten und konnten ihren Anspruch später durchsetzen (Paul 1994, S. 57).
4.4 Massenvergewaltigungen durch die sowjetische Armee
Die Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen durch Rotarmisten gegen Ende des Zweiten Weltkrieges wurden erst 1992 durch die Dokumentation der Filmemacherin Helke Sander „BeFreier und Befreite“ aus dem Vergessen und Verdrängen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zurückgeholt. Der Film berichtet über Massenvergewaltigungen deutscher Frauen beim Einmarsch der Roten Armee in Berlin. Nach einem fast fünfzigjährigen Schweigen erzählen Frauen in diesem Film zum ersten Mal von ihren Gewalterfahrungen. Sie schildern Gruppenvergewaltigungen, öffentliche Vergewaltigungen, Vergewaltigungen von 70-jährigen Frauen und 12-jährigen Kindern (Sander und Johr 1992, S. 83ff.). Für das Ausmaß der Vergewaltigungen durch sowjetische Soldaten gibt es Daten, die relativ gesichert sind. Basierend auf Krankenhausunterlagen schätzt die Historikerin Barbara Johr, dass allein in Berlin zwischen Frühsommer und Herbst 1945 über 100.000 Mädchen und Frauen vergewaltigt wurden (Sander und Johr 1992, S. 54). Daten und Erinnerungen anderer Frauen zeigen, dass während des gesamten Vormarschs der Roten Armee in Ostpreußen, Pommern und Schlesien Vergewaltigungen an der Tagesordnung waren (Klier 1996). Die Schätzungen hier sprechen von zwei Millionen vergewaltigter Frauen (Johr o. J., S. 22; Beevor 2002, S. 410).
Aus Helke Sanders Dokumentarfilm wie auch aus Tagebuchaufzeichnungen oder anderen Interviews mit Überlebenden erfahren wir aber auch, wie die Frauen versuchten, in dieser auswegslosen Situation handlungsfähig zu bleiben, wie sie sich gegenseitig schützten und die Armeehierarchie ausnutzten, um die Situation für sich etwas erträglicher zu gestalten. So schildert eine anonyme Tagebuchschreiberin, wie sie sich vor den Vergewaltigungen vieler Soldaten zu schützen suchte, indem sie sich einen Offizier als „Beschützer“ aussuchte, einen „Wolf unter Wölfen“ (Anonyma 2003, S. 75). Viele Frauen begingen jedoch aus Angst vor Vergewaltigungen oder nach Vergewaltigungen Selbstmord (Sander und Johr 1992, S. 55) (
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Die Haltung der sowjetischen Armeeführung gegenüber den Vergewaltigungen scheint von der gleichen Ambivalenz geprägt gewesen zu sein wie die anderer militärischer Führungen. Die Masse der Vergewaltigungen zeigt, dass sie lange Zeit zumindest geduldet, wenn nicht sogar bewusst gefördert und gezielt ermutigt wurde. Allerdings gibt es für Letzteres bislang keinen Beweis (Brownmiller 1992, S. 75f.). Fakt ist, dass zumindest in Berlin nach einigen Wochen auf Befehl des Oberbefehlshabers Marschall Schukow hart durchgegriffen wurde. Von da an wurden Vergewaltiger standrechtlich erschossen. „Da ging das Maschinengewehr Tag und Nacht“, bestätigt eine Zeitzeugin (Sander und Johr 1992, S. 127). Die Vergewaltigungen hörten zwar nicht vollständig auf, wurden aber seltener. Dies zeigt zum einen, dass die Armeeführungen jederzeit die Möglichkeit haben, Vergewaltigungen zu beenden.
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8) Zum anderen zeigt es auch die Verbindung zwischen sexualisierter Gewalt und Kriegsstrategie. Nach der erfolgreichen Eroberung Berlins wurden Vergewaltigungen und andere Gräueltaten zunehmend dysfunktional für die sowjetische Politik, die nunmehr zwischen der deutschen Bevölkerung einerseits und den Naziverbrechern andererseits unterschied.
Die Vergewaltigungswelle, die mit dem Vormarsch der sowjetischen Armee nicht nur über Berlin, sondern über den gesamten Osten Deutschlands einbrach, wird häufig als Rache und Vergeltungsmaßnahme für die von deutschen Soldaten und SS-Männern zuvor begangenen Gräueltaten in der Sowjetunion erklärt.(
9) Tatsächlich zeigen jedoch zahlreiche Berichte, dass keineswegs nur deutsche Frauen vergewaltigt wurden. Auch Ukrainerinnen, Russinnen und Weißrussinnen, die als Zwangsarbeiterinnen im Deutschen Reich waren, wurden vergewaltigt, und auch Jüdinnen (Beevor 2002, S. 107ff., 294f.).(
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Nachkriegsdeutschland bot weder im Westen noch im Osten den Frauen einen Raum, gehört zu werden. In Westdeutschland schwiegen viele Frauen, die eher sozialdemokratisch oder kommunistisch eingestellt waren, aus Furcht, mit ihrer Geschichte den aufkommenden Antikommunismus anzuheizen. In Ostdeutschland und der späteren DDR war jede Kritik am „großen Bruder“ tabu.(
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4.5 Vergewaltigungen durch die Westalliierten
Nicht nur Rotarmisten vergewaltigten während des Vormarschs und der Besatzung, auch Soldaten der westalliierten Armeen haben vergewaltigt, wenn auch in geringerem Maße. Nach Recherchen der Historikerin Barbara Johr gibt es lediglich aus der britischen Besatzungszone kaum Berichte über Vergewaltigungen (Johr o. J., S. 22). Auch hier ist vieles noch unerforscht, sodass über das Ausmaß nur spekuliert werden kann. Aber aus Polizeiakten und Krankenhausberichten geht hervor, dass es allein in Süddeutschland zu Tausenden von Vergewaltigungen durch französische Soldaten kam, obwohl auch in der französischen Armee auf Vergewaltigungen die Todesstrafe stand (Bechdolf 1997).
Vergewaltigungen durch US-Soldaten wurden bislang ebenfalls nicht systematisch untersucht. Aber auch hierüber gibt es Berichte von betroffenen Frauen (Sander und Johr 1992, S. 94). Auch in der US-Armee waren Vergewaltigungen strikt untersagt. Laut Barbara Johr kamen allein zwischen März und April 1945 487 Fälle von Vergewaltigungen vor das Militärgericht (Sander und Johr 1992, S. 61). Unklar ist, wie viele und wie hohe Verurteilungen es gab, und ob die Zahl für ein rasches Eingreifen der Armeeführung spricht oder für eine weitaus höhere Dunkelziffer. Duerr führt an, dass während des gesamten Zweiten Weltkrieges 971 US-Soldaten wegen Vergewaltigung verurteilt wurden, 101 Soldaten sollen wegen Mord und Vergewaltigung exekutiert worden sein (Duerr 1995, S. 417). Die weit verbreitete Vorstellung, US-Soldaten hätten es nicht „nötig“ gehabt zu vergewaltigen, weil sie sich die Frauen mit Schokolade und Strümpfen „kaufen“ konnten, wird schon durch vereinzelte anders lautende Berichte erschüttert. So sollen amerikanische GIs mehrere Französinnen so brutal vergewaltigt haben, dass die Überlebenden danach in Krankenhäusern behandelt werden mussten (Duerr 1995, S. 417).
4.6 Vergewaltigungen durch japanische Soldaten
Die Vorgehensweise der kaiserlich japanischen Armee bei ihrem Eroberungsfeldzug durch den asiatisch-pazifischen Raum war in jeder Hinsicht brutal. Das bekannteste Beispiel dafür ist die Eroberung der alten chinesischen Hauptstadt Nanking. Am 13. Dezember 1937 marschierten 50.000 japanische Soldaten in Nanking ein, nachdem die chinesischen Truppen sich ergeben hatten. Schätzungen zufolge wurden innerhalb der nächsten Tage 57.000 chinesische Soldaten und Einwohner(innen) Nankings hingerichtet. Das Blutbad war so gewaltig, dass es sogar japanische Korrespondenten schockierte. Sechs Wochen lang herrschte der pure Terror in Nanking. Vergewaltigungen waren auch in der japanischen Armee strikt verboten. Doch die Metapher, mit der die Eroberung Nankings in die Geschichte einging – Vergewaltigung von Nanking – ist keineswegs nur symbolisch.
In ihrem Buch „Die Vergewaltigung von Nanking“ beschreibt Iris Chang Szenen äußerster Brutalität. Vieles davon beruht auf Gesprächen mit Überlebenden, die sie 1995 in Nanking geführt hat (Chang 1997, S. 182). Aus fast allen Berichten geht hervor, dass zahlreiche Vergewaltigungen von Verletzungen durch Messer, Stöcke oder Bajonette begleitet wurden. Viele junge Mädchen wurden nackt auf Betten, Stühlen oder an Pfählen dauerhaft in Positionen festgebunden, um jederzeit von jedem Soldaten vergewaltigt zu werden (Chang 1997, S. 94). Auch chinesische Männer wurden anal vergewaltigt oder dazu gezwungen, unter dem Gelächter der Soldaten gegenseitig an sich sexuelle Handlungen vorzunehmen (Chang 1997, S. 95). Die meisten Opfer, so berichtet Chang, gerieten später während des Kalten Krieges und unter Maos Regime rasch in Vergessenheit und leben heute in äußerster Armut.
4.7 Sexuelle Versklavung im asiatisch-pazifischen Raum
Wie andere Armeeführungen zuvor betrachtete auch die japanische Führung die Vergewaltigungen zunehmend mit Sorge. Geschlechtskrankheiten und Truppendisziplin waren auch hier die zentralen Gründe dafür. Aber der japanische Kaiser sah auch das Ansehen Japans gefährdet, als die Nachrichten über Nanking durch die internationale Presse gingen. Um die sexuelle Versorgung der japanischen Soldaten zu sichern, entstand schließlich ein generalstabsmäßig geplantes System sexueller Versklavung von über 200.000 asiatischen Frauen, das tatsächlich bislang einmalig ist. In der euphemistischen Bezeichnung der Zwangsbordelle als „Comfort Stations“, „Troststationen“ und in der Benennung der sexuell versklavten Frauen als „Trostfrauen“ kommt der Zynismus dieses Systems zum Ausdruck.(
12) Überall in den besetzten Ländern, in China, Taiwan, den Philippinen, Malaysia, Ost-Timor, Indonesien, Burma, Papua-Neuguinea, vor allem aber in Korea wurden junge Frauen und Mädchen durch falsche Arbeitsversprechungen oder mit nackter Gewalt entführt und in Frontbordelle verschleppt. Oft wurden sie bereits auf dem Weg dahin mehrfach vergewaltigt, um jeden Widerstand zu brechen.
Das Militärtribunal in Tokio hatte diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit vollständig ignoriert. Im Dezember 2000 wurde daher von einem asiatischen Frauennetzwerk ein symbolischer Prozess gegen die Hauptverantwortlichen dieser Versklavung, einschließlich Kaiser Hirohito, durchgeführt. Auch wenn es nur symbolisch und posthum war, so wurde dieser Prozess doch von international anerkannten Juristinnen(
13) durchgeführt und beruhte auf denselben völkerrechtlichen Grundlagen wie das Militärtribunal von Tokio. Der symbolische Prozess bewies, dass eine Verurteilung dieser Verbrechen auch auf der damaligen internationalen Rechtsgrundlage hätte stattfinden können mit einer entsprechenden Rehabilitations- und Entschädigungsverpflichtung des japanischen Nachfolgestaates (The Women’s International War Crime Tribunal,
2001). In ihre besten Festtagskleider gehüllt, vom Alter gebeugt und oft von schmerzhafter Erinnerung überwältigt, sagten beinah 70 Frauen aus und schilderten die Zeit ihrer Hölle in den Zwangsbordellen.
Über 50 Jahre lang hatten die asiatischen Frauen geschwiegen. Als Prostituierte verschrieen und ausgegrenzt von ihrer eigenen Gesellschaft und Familie lebten sie danach meist in bitterer Armut. Erst Ende der 80er Jahre brachen vor allem koreanische Frauen, unterstützt von einem solidarischen Frauennetzwerk, ihr Schweigen. Seit Anfang 1992 demonstrieren mehrere von ihnen bis heute jeden Mittwoch vor dem Gebäude der japanischen Botschaft in Seoul (Werning 2004). Dadurch ermutigt erhoben nach und nach auch Frauen anderer Nationen ihre Stimme, wie das symbolische Frauentribunal von Tokio zeigte. Gemeinsam fordern sie Wiedergutmachung sowie die offizielle Anerkennung der Verbrechen und eine Entschuldigung des japanischen Staates (Choi und Mühlhäuser 1996). All das wird ihnen bis heute verweigert.
5. Sexualisierte Gewalt und die Konstruktion von Geschlechteridentitäten
Allein die Fortdauer von Kriegsvergewaltigungen trotz Militärbordellen widerlegt eindrücklich die Vorstellung, dass Vergewaltigung in der Natur des Mannes liegt, genauer gesagt in seinem Sexualtrieb, der in der allgemeinen Gewaltsituation des Krieges vollends entfesselt wird. Weitere Beispiele aus anderen Kriegen werden dies bestätigen. An dieser Stelle soll etwas ausführlicher auf die gesellschaftlichen Hintergründe sexualisierter Gewalt eingegangen werden.
Auch Susan Brownmiller ging, wie viele andere feministische Autorinnen in den siebziger Jahren, noch von einer universellen, biologischen Aggressionsbereitschaft des Mannes aus, die ihrer Meinung nach in seiner Anatomie begründet liegt. Allerdings sah sie im Unterschied zu Triebtheoretikern die männliche Aggressionsbereitschaft mit einem allgemeinen Frauenhass verbunden. Weil der Mann, so Brownmiller, die anatomische Möglichkeit zur Vergewaltigung besitze, wende er sie auch als Machtinstrument an. Vergewaltigungen wie Gewalt gegen Frauen überhaupt bilden dabei ihrer Meinung nach das Fundament männlicher Herrschaft, „eine Methode bewusster systematischer Einschüchterung durch die alle Männer alle Frauen in permanenter Angst halten“ (Brownmiller 1992, S. 22).
Die heutige Geschlechterforschung kommt zu einem anderen Schluss. Sie lehnt jegliche biologistische Sichtweise ab, gerade weil die strukturelle Ungleichheit in der Gesellschaft stets unter Berufung auf die unterschiedliche männliche und weibliche Natur gerechtfertigt wird. Nicht männliche Aggression liegt der Geschlechterhierarchie zugrunde, sondern umgekehrt, die strukturelle Ungleichheit zwischen Männern und Frauen fördert und verlangt „männliche“ Aggression wie „weibliche“ Duldsamkeit. Die Geschlechterforschung untersucht, wie in den verschiedenen patriarchalen Gesellschaften diese Zuschreibungen entstehen, wie sie die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern als grundlegendes gesellschaftliches Organisationsprinzip bestimmen, welchen Veränderungen sie unterworfen sind und wie sie sich zu anderen grundlegenden gesellschaftlichen Machtverhältnissen, die durch Klasse und Rasse bestimmt sind, verhalten.
Basis des hierarchischen Geschlechterverhältnisses in der modernen, nationalstaatlich organisierten Gesellschaft sind einander ausschließende und polar entgegengesetzte Rollenkonzeptionen, die in das biologische Geschlecht hineininterpretiert werden. So gelten Eigenschaften wie aktiv, mutig, rational, aggressiv, mächtig, kontrollierend und sexuell potent als typisch männlich, die entgegengesetzten Eigenschaften wie passiv, ängstlich, emotional, sanftmütig, ohnmächtig und sexuell enthaltsam als typisch weiblich. In der englischsprachigen Diskussion werden zur besseren Unterscheidung dabei die Begriffe „sex“ und „gender“ verwendet. Da das Deutsche eine solche Unterscheidung sprachlich nicht kennt, ist auch hierzulande oft von „gender“ im Sinne des sozialen Geschlechts die Rede.
Die dem biologischen Mann zugeschriebenen männlichen Eigenschaften prädestinieren ihn dabei für den Bereich der Öffentlichkeit, die weiblichen Eigenschaften dagegen die Frau für das Private. Damit einhergeht die Höherbewertung so konstruierter Männlichkeit bei gleichzeitiger Abwertung des Weiblichen (Hageman-White 1984). Diese polaren Zuschreibungen sind entscheidend für die individuelle Entwicklung männlicher und weiblicher Identität, sie diktieren, was richtiges männliches und was richtiges weibliches Verhalten ist.
Die Zuschreibungen sind an Körper gebunden. Der männliche Körper wird eher als Instrument gesehen, das der Mann aktiv einsetzen und benutzen kann, auch um Verletzungen zuzufügen. Daher auch Susan Brownmillers Annahme, dass der Penis des Mannes eine Waffe per se ist und nicht erst zu einer solchen gemacht wird. Umgekehrt hat die Frau in der gesellschaftlichen Wahrnehmung keinen Körper, sie ist vielmehr Körper, Natur, Sexualität, ein Körper, der dementsprechend genommen, besessen, beschützt oder gestohlen werden kann. Diese tief sitzende Grundannahme lässt Vergewaltigungen bis heute als letztlich unvermeidbar erscheinen. Frauen gelten grundsätzlich als verletzbar, vergewaltigbar, schutzbedürftig und als prädestinierte Opfer, während die Verletzungsmacht allein beim Mann zu liegen scheint, der zugleich die Rolle des Beschützers übernimmt (Zipfel 2001, S. 5).
Aber auch männliche Körper sind vergewaltigbar und werden vergewaltigt. Allerdings: Da die Vorstellung von Männlichkeit untrennbar mit Heterosexualität verknüpft ist, ist die Vergewaltigung eines Mannes „ein Akt sowohl physischer wie auch symbolischer ‚Ent-Männlichung’“ (Zarkov 1997, S. 143). In der Rolle des Opfers wird er symbolisch zur Frau. Tatsächlich zeigen neuere Forschungen, dass sexuelle Angriffe auf Männer im Krieg weit verbreiteter sind als bislang angenommen (Zarkov 2001).
Umgekehrt gehören gerade in Kriegszeiten Frauen oft auch zu den Anheizerinnen von Vergewaltigungen anderer Frauen, wie z. B. die ehemalige Frauenministerin Ruandas, Pauline Nyiramasuhuko, die vor dem Internationalen Ruanda Tribunal u. a. wegen Anstiftung zur Vergewaltigung von Tutsi-Frauen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist (Landesman 2002). Auch während eines Pogroms im indischen Staat Gujarat feuerten Hindu-Frauen ihre Männer an, muslimische Frauen zu vergewaltigen (Women’s Initiative 2002, S. 18).
Die Relevanz der polarisierten geschlechtlichen Zuschreibungen im Hinblick auf Kriegsvergewaltigungen liegt auf der Hand. Vergewaltigungen im Krieg sind nicht allein Teil allseits akzeptierter Spielregeln, die beiden Seiten ihr „Beutegut“ zugestehen. Eine ihrer kriegsstrategischen Bedeutungen liegt auch darin, dass sie zu einem Kommunikationsmittel zwischen den männlichen Kriegern werden können. „Die Vergewaltigung von Frauen der gegnerischen Seite trägt eine Botschaft in sich. Von Mann zu Mann ergeht die Mitteilung, dass die gegnerischen Männer nicht in der Lage dazu sind, ‚ihre’ Frauen zu schützen. Damit werden sie in ihrer Männlichkeit getroffen und desavouiert“ (Seifert 1996, S. 26).
Hinzu kommt, dass der weibliche Körper in vielen unseren Gesellschaften kulturell zum Symbol des Volkes oder der Nation stilisiert wird. Man denke etwa an die Freiheitsstatue der USA, Bavaria oder Marianne als Symbol Frankreichs. Auf diese Weise werden Kriegsvergewaltigungen nicht als Vergewaltigungen von konkreten Frauen wahrgenommen, sondern als Vergewaltigungen ganzer Nationen oder Gemeinschaften. Die „Schändung“ wird auf die gesamte Gruppe übertragen. Die doppelte Demütigung als Mann und Nation erklärt auch die mobilisierende Wirkung der Anprangerung von Vergewaltigungen der Gegenseite in der Kriegspropaganda. Wenn die Schlachten dann geschlagen sind, geraten die realen Opfer sexualisierter Gewalt, wie wir gesehen haben, wieder rasch in Vergessenheit.
Gerade bei Kriegsvergewaltigungen überlagern sich rassistische und sexistische Motive und Machtbeziehungen und verstärken sich gegenseitig. Die Vergewaltigung einer Frau bestätigt die männliche Identität als machtvoll, aktiv und im Besitz der Kontrolle. Die Vergewaltigung einer Frau, die einem anderen Mann „gehört“, bestätigt zugleich die eigene Überlegenheit über den anderen Mann. Die Vergewaltigung einer Frau als Symbol einer anderen religiösen, kulturellen, nationalen oder ethnischen Gruppe zielt auf die gesamte andere Gemeinschaft ab und demonstriert die eigene Überlegenheit über sie. Gerade in Letzterem liegt die strategische Relevanz von sexualisierter Kriegsgewalt gegen Frauen.
Die folgenden Beispiele werden dies weiter verdeutlichen.
6. Indien, Pakistan, Bangladesh 1947–2003. Frauenkörper als Symbol für Nation und männliche Ehre
Im Folgenden soll die Ausübung sexualisierter Gewalt im Kontext eines Quasi-Bürgerkrieges, eines Unabhängigkeitskrieges und eines Pogroms auf dem indischen Subkontinent zwischen 1947 und 2003 dargestellt werden. In allen diesen Kriegen geht es um die gewaltsame Herstellung und Abgrenzung nationaler, ethnischer und religiöser Identitäten. Sexualisierte Gewalt sowie die Kontrolle weiblicher Sexualität und weiblicher Körper spielen dabei eine zentrale Rolle.
6.1 Die Teilung Indiens: Polarisierung der Bevölkerung durch sexualisierte Gewalt
1947 mündete das Ende des Kolonialstaates Britisch-Indien in seiner Teilung durch die Schaffung des neuen Staates Pakistan. Die Folge war ein Bevölkerungswechsel von acht bis zehn Millionen Menschen, der von extremster Gewalt begleitet war. Muslime flüchteten aus Indien nach Pakistan, Hindus und Sikhs aus Pakistan nach Indien. Die historische Folge der vertraglich vereinbarten Teilung Indiens, so die Autorinnen Ritu Menon und Kamla Bhasin, die das Schicksal der Frauen aller Seiten in diesem Prozess untersucht haben, „war ein unerklärter Bürgerkrieg, und seitdem haben wir umstrittene Grenzen in jedem Land Südasiens. Die religiös begründete Teilung des Landes nahm viele Fragen vorweg, die uns heute noch quer durch den Subkontinent beschäftigen: Ethnizität, Kommunalismus, das Wachstum religiösen Fundamentalismus und kulturellen Nationalismus. Zugespitzt formuliert, wurde durch die Teilung die Frage der ,Zugehörigkeit’ so formuliert, dass Wahlmöglichkeiten und Loyalitäten polarisiert, alte und neue Gegensätze verschärft wurden“ (Menon und Bhasin 1998, S. 21).
Auf allen Seiten wurden die jeweils anderen Bevölkerungsgruppen gewaltsam vertrieben. Im Laufe dieses Prozesses wurden Frauen und Mädchen aller Seiten – Hindus, Sikhs und Musliminnen – zu Tausenden sexuell angegriffen. Frauen und Mädchen wurden entblößt und nackt zur Schau gestellt, sie wurden verstümmelt und entstellt, beleidigende und triumphale Slogans wurden auf ihren Brüsten und im Genitalbereich eintätowiert, sie wurden mit Messern aufgeschlitzt und vergewaltigt. Menon und Bhasin führen Beispiele dafür an, wie Frauen und Mädchen in den Selbstmord getrieben wurden, um ihre Keuschheit und damit die „Ehre“ der Familie und der jeweiligen Gemeinde zu bewahren. Sie sprangen einzeln oder in Gruppen in Brunnen oder steckten sich selbst in Brand (Menon und Bhasin 1998, S. 42).
Nach dem Ende der Gewalttätigkeiten wurden auf beiden Seiten Tausende von Frauen vermisst, die von der jeweils anderen Gruppe entführt worden waren. Beide Staaten leiteten ein gemeinsames Programm zur Wiedervereinigung der Frauen und Mädchen mit ihren Familien ein. Bis zum Sommer 1948 gelangten auf diese Weise 9.362 Frauen nach Indien zurück, 5.510 nach Pakistan. Offizielle Schätzungen sprechen allerdings von 50.000 entführten muslimischen und 33.000 entführten Hindu- und Sikh-Frauen (Menon und Bhasin 1998, S. 69f.). Menon und Bhasin zeigen, dass die Rückführungsoperation weniger den Frauen als der Selbstdefinition beider Staaten in Abgrenzung zueinander dienten, indem beide Anspruch auf „ihre“ Frauen erhoben (Menon und Bhasin 1998, S. 107). Am Ende waren es vor allem einzelne Frauen und Frauengruppen, die sich um die Rückkehrerinnen kümmerten, Schwangerschaftsabbrüche organisierten, sie medizinisch und psychologisch betreuten, ihnen Arbeit verschafften (Menon und Bhasin 1998, S. 169ff.).
6.2 Vergewaltigungen im Unabhängigkeitskrieg von Bangladesh
Fünfundzwanzig Jahre später kam es erneut zu Massakern und Massenvergewaltigungen auf dem indischen Subkontinent. Wieder ging es um eine neue Grenzziehung, dieses Mal war es der von Indien unterstützte Unabhängigkeitskrieg Ostpakistans von Westpakistan 1971, der in die Gründung von Bangladesh mündete. Westpakistanische Truppen wurden nach Bengalen eingeflogen, um den Aufstand niederzuschlagen. Nach neun Monaten, drei Millionen Toten und zehn Millionen Flüchtlingen wurden die erbitterten Kämpfe durch eine militärische Intervention Indiens beendet. Die Behörden von Dacca, der Hauptstadt Bangladeshs, zählten 200.000 von pakistanischen Soldaten vergewaltigte bengalische Frauen. Anderen Schätzungen zufolge sollen es sogar bis zu 400.000 gewesen sein (Brownmiller 1992, S. 84f.). Brownmiller führt verschiedene Beispiele an, wie Soldaten in Wohnungen eindrangen, sich Frauen griffen und vergewaltigten. Auch hier gab es im Übrigen Militärbordelle, in die unzählige Frauen und Mädchen verschleppt wurden (Brownmiller 1992, S. 87).
Obwohl die Massenvergewaltigungen bei der Teilung Indiens nur knapp ein Vierteljahrhundert zurücklagen, waren sie bereits wieder so tief in Vergessenheit geraten, dass Zeitgenossen sich das große Ausmaß der Vergewaltigungen 1971 nur mit einer neuen militärischen Strategie erklären konnten, die darauf abziele, eine neue Rasse zu zeugen (Brownmiller 1992, S. 89).
6.3 Das Pogrom von Gujarat: Der Penis als Waffe
Wiederum dreißig Jahre später, im Frühjahr 2001, kam es erneut zu Massenvergewaltigungen. Dieses Mal im indischen Staat Gujarat im Rahmen eines Pogroms gegen die muslimische Bevölkerung. Im Verlaufe des Pogroms, das gleichzeitig in mehreren Städten und Dörfern über den gesamten Bundesstaat verteilt stattfand, wurden mindestens 2000 Menschen zum Teil bestialisch ermordet und über 100.000 vertrieben. Zwischen dem 28. Februar und dem 3. März fielen aufgebrachte hinduistische Menschenmengen, die meist aus mehreren tausend Menschen bestanden, in mehrheitlich von Muslimen bewohnte Stadtteile und Dörfer ein. Frauen, Männer und Kinder wurden mit Macheten angegriffen und oft lebendig verbrannt. Menschenrechtsorganisationen aus ganz Indien haben die Gewaltausbrüche minutiös dokumentiert, ebenso wie ein Tribunal, das sich aus renommierten indischen JuristInnen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammensetzte (Crimes Against Humanity 2002).
Sexualisierte Gewalt war weit verbreitet, wenn sie nicht gar im Zentrum der Angriffe stand. In den meisten Fällen sexualisierter Gewalt, so stellte das Tribunal fest, wurden die Frauen entkleidet, nackt zur Schau gestellt, von mehreren Männern hintereinander vergewaltigt, dann gevierteilt und bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. In mehreren Fällen entblößten sich die Angreifer gruppenweise selbst und stellten demonstrativ ihr Geschlechtsteil zur Schau. Die Polizei und andere „Sicherheits“kräfte schauten entweder tatenlos zu oder beteiligten sich an den Aktionen (Crimes Against Humanity, Vol. II, S. 38-43) (
14).
Sowohl das Pogrom als auch das große Ausmaß sexualisierter Gewalt waren im Falle von Gujarat das unmittelbare Resultat einer gezielten anti-muslimischen Kampagne. Menschenrechtsorganisationen in Indien stimmen darin überein, dass der politische Hintergrund der Kampagne und des Pogroms die zunehmende Machtübernahme einer hinduistisch fundamentalistischen Bewegung, der Hindutva, in Indien ist, deren politische Partei, die BJP, sowohl in Gujarat als auch im Zentralstaat regiert. Ihr Ziel ist die Umorganisation des säkularen indischen Staates in einen hinduistischen Staat. Im Zentrum der Kampagne stand u. a. die Behauptung, muslimische Männer würden ständig hinduistische Mädchen vergewaltigen. In den gewaltsamen Aktionen gegen die muslimische Bevölkerung wurde dann direkt darauf Bezug genommen (International Initiative for Justice 2002).
6.4 Die männliche Ehre
Die sexualisierten Gewalttaten während der Teilung Indiens 1947, die Vergewaltigungen, vor allem aber auch das Einritzen von Parolen auf den Frauenkörper, verdeutlichen die politische und kulturelle Symbolik weiblicher Körper. Die Teilung Indiens in zwei Staaten unterschiedlicher Konfession wurde, wie Menon und Bhasin es prägnant formulierten, in die Körper der Frauen beider Seite im wahrsten Sinne des Wortes eingraviert (Menon und Bhasin 1998, S. 43). Damit aber wurden die Frauen, die als symbolische Repräsentantinnen der jeweils anderen feindlichen Gruppen vergewaltigt wurden, dieser Gruppe nicht nur durch das Stigma der Entehrung, sondern auch durch das äußerliche Stigma permanent „enteignet“. Die Markierung der Brüste und Genitalien mit religiösen Symbolen der eigenen Gruppe drückte den Körpern der Frauen die jeweils andere Gruppenidentität auf, wodurch sie in ihrem eigenen Umfeld zu Repräsentantinnen des Feindes wurden.
Alle drei Beispiele zeigen besonders deutlich die symbolische Bedeutung sexualisierter Kriegsgewalt gegen Frauen und Mädchen und die kulturelle Sprengkraft, die ihr innewohnt, wenn sie auf der gemeinsamen Vorstellung von Angreifern und Angegriffenen beruht, dass Männlichkeit und männliche „Ehre“ mit dem Körper der Frau eng verknüpft sind. Je enger die Vorstellung von Würde und Ehre einer Gruppe oder Gesellschaft an voreheliche Jungfräulichkeit und männliche Besitz- und Verfügungsrechte über den weiblichen Körper geknüpft ist, desto effektiver und demütigender ist die sexualisierte Waffe, wenn es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen oder Nationen kommt. Die angegriffene „Ehre“ der Frau wird zur angegriffenen „Ehre“ der Gruppe mit katastrophalen Folgen für alle, besonders aber für die Frauen. Ihre
Verletzungen dienen nicht nur als Anlass zu neuen Gewalttätigkeiten, sie werden von ihrer eigenen Gesellschaft als nicht mehr akzeptabel stigmatisiert und ausgegrenzt.(
15)
7. Der Vietnamkrieg: Militärprostitution und Sextourismus
Wie bereits gezeigt wurde, gehen konventionelle Kriege mit regulären Armeen und Militärbordelle und Zwangsprostitution bis hin zur sexuellen Versklavung Hand in Hand. Der Koreakrieg Anfang der 50er Jahre eröffnete ein neues Kapitel dieses Aspektes der Kriegsgeschichte, der Vietnamkrieg setzte es fort. Das System der US-Militärbordelle im asiatisch-pazifischen Raum bildete den Ausgangspunkt für den riesigen Komplex der Sexindustrie und des massenhaften zivilen Sextourismus in Asien heute. Die Zusammenhänge können hier nur ansatzweise aufgezeigt werden.
Ähnlich wie für die deutschen Wehrmachtssoldaten im Zweiten Weltkrieg in Frankreich wurde Anfang der 50er Jahre für die amerikanischen GIs in Südkorea ein umfangreiches „R & R“-Programm entwickelt, wobei R & R für „Rest and Recreation“ steht. Hauptbestandteil war ein weit verzeigtes System von Bordellen, das sowohl von der südkoreanischen Regierung als auch von der US-Armee finanziert wurde (Moon 1997). Die US-Militärbasen auf den Philippinen waren der Ausgangspunkt für die Sexindustrie in Südostasien Ende der 60er Jahre. In Thailand ging die Militärprostitution Ende der 70er Jahre in den Sextourismus über (Goldstein 2003, S. 346f.). In der Regel sind es ökonomische Not und die falsche Hoffnung auf ein ökonomisch abgesichertes Leben, die junge Frauen und Mädchen in die Sexarbeit trieben und bis heute treiben. Ein hoher Prozentsatz leidet unter Geschlechtskrankheiten, zunehmend unter HIV/Aids. Die Lebensbedingungen sind meist katastrophal und von Zwang und Misshandlungen begleitet. In Südkorea arbeiten heute schätzungsweise 27.000 Prostituierte rund um die Militärbasen. Doch in der gesamten Sexindustrie sind es mehrere hunderttausend jeweils in Thailand, Indonesien und auf den Philippinen, über zwei Millionen in Indien. Mit der Sexindustrie und dem Sextourismus verbunden ist der grenzüberschreitende Frauen- und Mädchenhandel, wie wir weiter unten noch sehen werden.
In Vietnam hatten bereits die Franzosen Militärbordelle in den 50er Jahren eingerichtet, so genannte Bordel Mobile de Campagne. Es waren mobile Feldbordelle, für die vornehmlich Frauen aus Algerien angeheuert worden waren (Brownmiller 1992, S. 97). Als die Amerikaner 1964 in das Land kamen, waren die Verwüstungen und die ökonomische Not bereits so groß, dass für Tausende von Südvietnamesinnen nur die Prostitution blieb, um Geld zu verdienen. Seitdem schossen Bars, Massagesalons und Vergnügungsviertel wie Pilze aus dem Boden. Bis zum Endes des Vietnamkriegs 1973 arbeiteten schätzungsweise 300.000 bis 500.000 Südvietnamesinnen als Prostituierte.
Genauso wie im Zweiten Weltkrieg sollte auch das amerikanische „R & R“-Programm die Kampfmoral des einfachen Soldaten aufrechterhalten, des „,Schützen Arsch’, der in Vietnam nichts gewinnen konnte, der aber beruhigt und zufriedengestellt werden mußte – vielleicht weil er in einem Krieg kämpfte, den er nicht verstand, und der täg-lich damit rechnen mußte zu fallen“ (Brownmiller 1992, S. 101). Cynthia Enloe stellt in ihrem Buch über die amerikanische Sexualpolitik am Ende des Kalten Krieges die Frage, ob nicht gerade dieses sexualisierte Erholungsangebot junge Männer zusätzlich motivierte, ihren Militärdienst in Asien und anderswo abzuleisten: „Ohne die Mythen über die sexuelle Willfährigkeit asiatischer Frauen und Latinas, wären viele US-amerikanische Männer dann noch in der Lage, ihre eigenen Identitäten, ihre Selbstbilder aufrechtzuerhalten, Manns genug zu sein, um als Soldat zu agieren?“ (Enloe 1993, S. 145).
Militärbordelle und „R & R“ führten vor allem zu einem: eine tiefe, rassistische Verachtung nicht nur der asiatischen Prostituierten, sondern der asiatischen Frauen insgesamt. Katharine Moon, die das System der Militärprostitution in Südkorea und seine Folgen analysiert hat, beschreibt, wie US-Soldaten in Okinawa mit TShirts herumlaufen, auf denen in großen Buchstaben LBSM steht: little brown sex machine. „Braun“ bezieht sich auf die Frauen aus Thailand und den Philippinen, die das Gros der Militärprostituierten auf Okinawa ausmachen (Moon 1997, S. 34).
Den vielleicht besten Beweis dafür, dass „R & R“ und sämtliche Militärbordelle der Welt Vergewaltigungen nicht verhindern, liefern die Vietnamveteranen selbst. Das Buch von Mark Baker, in dem Vietnamveteranen ihre Kriegserlebnisse schildern, spricht Bände. „Sei’n wir ehrlich“, meinte ein Ex-Soldat, „Natur ist Natur. Die Frauen stehen zur Verfügung. Diese Frauen sind von einer anderen Kultur, anderen Hautfarbe, anderen Gesellschaft. Du willst keine Prostituierte. Du hast eine M-16. Wozu solltest du für eine Lady bezahlen? Du gehst runter ins Dorf und nimmst dir, was du willst“ (Baker 1981, S. 187). Die Soldaten hatten auch einen Namen für denjenigen, der eine Frau erst vergewaltigte, dann umbrachte. Sie nannten ihn „Doppelveteran“. Andere Veteranen beschrieben emotionslos, wie sie gruppenweise Vietnamesinnen vergewaltigten, sie dann töteten und ihre Leichen verstümmelten (Baker 1981, S. 191f.).
Gerade Gruppenvergewaltigungen in diesem und anderen Kriegen verweisen auf eine weitere Funktion sexualisierter Gewalt: Die gemeinsame Unterwerfung der Frau dient der Gruppenbindung und Nivellierung interner Hierarchien, seien sie auf Rang, Klasse oder Hautfarbe gegründet.
8. Sexualisierte militärische Ausbildung
Rassismus, Gruppenbindung und Verlust männlicher Identität sind eine explosive Mischung in einem Krieg, der so gar nicht den Erwartungen von Heldentaten zur Verteidigung von Vaterland, Nation, Ehre, Freiheit, Demokratie und Menschenrechten entspricht, in einem Krieg, wo den Soldaten ständig die unmännliche Angst im Nacken sitzt, wo von Macht oder Kontrolle kaum die Rede sein kann, außer man übt sie gegenüber denjenigen aus, die sich überhaupt nicht mehr wehren können. Die gewaltsame Erniedrigung weiblicher Körper kann so der Selbstvergewisserung dienen, dass man immer noch ein Mann und selbst noch am Leben ist.
Eingeübt wird dies bereits in der sexualisierten militärischen Ausbildung, besonders evident in dem bekannten Slogan aus der US Army, „This is my rifle, this is my gun, this for fighting, this is for fun“. Der Soldat ist nach wie vor der „Prototyp eines traditionellen männlichen Rollenverhaltens“ (Barrett 1999, S. 71). Frank Barrett beschreibt, wie in den angelsächsischen Armeen die Ausbildung nicht nur der Erziehung zum Soldaten, sondern der Erziehung zum richtigen Mann dient. Die Sprache der Ausbilder ist durchdrungen von Frauenfeindlichkeit. Wer nicht mithalten kann, wird als Mädchen oder Häschen beschimpft, das Aussieben der „Schwächlinge“ gehört zum Testprogramm der Grundausbildung. Kennzeichen von Zugehörigkeit in Abgrenzung zur Zivilgesellschaft sind derbe sexistische Witze und stets wiederholte Erzählungen, in denen wahre Männlichkeit zelebriert wird. Auf diese Weise wird eine eingeschworene Gemeinschaft hergestellt, die sich über die Abgrenzung zur Zivilgesellschaft und zu Frauen definiert. Ein Handbuch über das Deutsch von Bundeswehrsoldaten beschrieb Ende der 70er Jahre eine Reihe von Soldatenbegriffen für Geschlechtsverkehr, darunter: abknallen, abschussreif, abstauben, aufreißen, beuteln, bügeln, donnern, durchziehen, über die Eichel stülpen, eine Hackpartie beantragen, hämmern, rammeln, rohren, einen rostigen Schuss aus dem Lauf jagen, Weib fassen (Fiegl 1993, S. 137).
Im Krieg selbst wird die Waffe dann vollends zur Verlängerung des Penis: „Für manche“, sagte ein Vietnamveteran, „war das ständige Tragen einer Waffe, als hättest du dauernd einen Steifen. Es war ein reiner sexueller Trip jedes Mal, wenn du am Abzug zogst“ (Baker 1981, S. 187).
An dieser Stelle sei jedoch auch angemerkt, dass mit der wachsenden Einbeziehung von Frauen ins Militär die traditionelle Verknüpfung von soldatischer Männlichkeit und (sexualisierter) Gewalt ins Wanken gerät. Welche Auswirkung dies langfristig auf die gesellschaftlichen Konstruktionen von Männlichkeit und Weiblichkeit haben wird – und damit letztendlich auch auf die Rolle sexualisierter Kriegsgewalt – , ist zur Zeit nicht absehbar. Auf die verschiedenen Formen, Grenzen und Konsequenzen von Gleichstellungspolitik im Militär der verschiedenen Länder kann hier nicht näher eingegangen werden. Sie werden jedoch kontrovers diskutiert und sind zunehmend Gegenstand der „Gender“-Forschung.(
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9. Staatsterror und Bürgerkriege: sexualisierte Folter und Verfolgung
Vergewaltigungen und sexuelle Demütigungen von Frauen waren und sind Teil staatlicher Repression. So wurden in den Diktaturen in Süd- und Mittelamerika der 70er und 80er Jahre sexuelle Attacken zur Bekämpfung der politischen Opposition eingesetzt. Sie gehörten zum Instrumentarium der staatlichen Folter, um Informationen zu erpressen oder einfach den Willen der Frauen (oder auch der Männer) zu brechen. Das Gleiche gilt für das Apartheidregime in Südafrika und andere Militärdiktaturen in Asien und Afrika.(
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Die Geschichte sexualisierter Gewalt in diesem Kontext, die teilweise bis heute andauert, ist so komplex, dass hier nur einige Beispiele in Stichpunkten aufgezeigt werden können, um das Ausmaß anzudeuten. Sexualisierte Staatsgewalt ist ein effektives Mittel zur Unterdrückung politischen Widerstands, zur Bekämpfung aufständischer Minderheiten, zur Niederringung von Guerilla- und Unabhängigkeitsbewegungen.
- Die Aktionen der indonesischen Armee in den aufständischen Provinzen Aceh und West-Papua in den 80er und 90er Jahren waren stets von Massenvergewaltigungen durch Soldaten an Frauen und Mädchen begleitet, die in den Dörfern zurückblieben, während die Männer sich in den Bergen oder Wäldern verschanzten. Vergewaltigungen waren auch Teil der Terrorwelle, die 1999 pro-indonesische Milizen und indonesische Soldaten im Kontext des Unabhängigkeitsreferendums in Osttimor auslösten (Coomaraswamy 1999).
- In Myanmar (Burma) gehen die Vergewaltigungen weiblicher Angehöriger verschiedener ethnischer Minderheiten durch die burmesische Armee als Mittel der politischen Repression bis in die 50er Jahre zurück. Im Kontext von Widerstandsbekämpfung und groß angelegten Zwangsumsiedlungen halten sie bis heute an (Licence to Rape 2000; Human Rights Watch 1995).
- Im Kontext der Bekämpfung der Separatistenbewegung im indisch verwalteten Teil von Kaschmir gibt es vor allem aus den 1990er Jahren zahlreiche Berichte über Vergewaltigen durch indische Soldaten im Zuge von Hausdurchsuchungen und Vergeltungsmaßnahmen (Human Rights Watch 1995, 1999).
- Während des 36jährigen Bürgerkrieges in Guatemala wurden bis zum Friedensvertrag 1996 im großen Ausmaß Maya-Frauen von Soldaten und Paramilitärs im Kontext der Bekämpfung der Guerillabewegung vergewaltigt (UNICEF 2003, S. 57).
- Staatliche „Sicherheits“kräfte in Peru vergewaltigten während des 15jährigen Bürgerkrieges systematisch Frauen, die sie verdächtigten, den Guerillas anzugehören oder mit ihnen zu sympathisieren (Human Rights Watch 1995).
- Vergewaltigung als Mittel der politischen Repression und politischen Verfolgung wurde ebenfalls massenhaft während der vierjährigen Diktatur von 1991-94 in Haiti ausgeübt. Vor allem politische Aktivistinnen wurden von Soldaten, Geheimpolizei und Paramilitärs vergewaltigt (Human Rights Watch 1995; Coomaraswamy 2000).
- Auch aus Tschetschenien gibt es Berichte über Vergewaltigungen durch russische Soldaten, vor allem in Kontext von Hausdurchsuchungen (Human Rights Watch 2000).
- Kurdische Frauen berichten immer wieder von sexuellen Demütigungen und Vergewaltigungen während Verhören und Gefängnisaufenthalten in der Türkei (amnesty international 2003).
Aus den verschiedenen Berichten geht auch hervor, dass dort, wo die Bevölkerung zwischen die Fronten von Armee und bewaffneter Unabhängigkeitsbewegung gerät, die Frauen nicht nur Vergewaltigungen durch Soldaten und staatlichen „Sicherheits“kräften ausgesetzt sind, sondern auch Vergewaltigungen durch die Guerilleros oder anderen Widerstandskämpfern. Sie sind einerseits Beutegut, andererseits dienen die Vergewaltigungen dazu, den Widerstand der verängstigten Bevölkerung zu brechen.
10. „Neue Kriege“ und militärische Interventionen: Krieg und weltweit organisierter Frauen- und Mädchenhandel
Die Politikwissenschaftlerin und Rüstungsexpertin Mary Kaldor prägte als Erste den Begriff der Neuen Kriege für die bewaffneten Konflikte in Osteuropa und Afrika seit Beginn der 90er Jahre (Kaldor 2000). Rein äußerlich zeichnen sie sich dadurch aus, dass die Grenzen zwischen Krieg, organisiertem Verbrechen und massiven Menschenrechtsverletzungen verschwimmen. Die Entstehung dieses neuen Gewalttypus hängt nach Kaldor unmittelbar mit dem Zusammenbruch des Sowjetimperiums und dem Ende des Kalten Krieges zusammen. Zum einen erhielten die einstigen Klientelstaaten der Supermächte keine Unterstützung mehr und totalitäre Regime brachen zusammen, zum anderen eröffnete der Zusammenbruch des Ostblocks ein unerschöpfliches Reservoir überschüssiger Waffen, vor allem Kleinfeuerwaffen. Wenn Panzer und Bomben das Symbol traditioneller Kriege sind, dann ist die Kalaschnikow über der Schulter eines Kindersoldaten das Symbol heutiger Kriege.
Zugleich, so Kaldor weiter, müssen die neuen Kriege und ihre charakteristischen Züge im Kontext des Globalisierungsprozesses verstanden und analysiert werden. Einerseits findet bei meist lokal begrenzten Kriegen eine Internationalisierung statt durch Söldnertruppen, Militärberater, Freiwillige aus der Diaspora, internationalen Reportern, Nicht-Regierungsorganisationen, UNHCR, OSZE, UN etc. Sie alle werden auf die eine oder andere Weise zu Akteuren im Krieg. Andererseits wird das klassische staatliche Gewaltmonopol zunehmend durch zwei Prozesse untergraben: zum einen durch Verteidigungsbündnisse, Abkommen zur Rüstungskontrolle und der Entwicklung von High-Tech-Waffen, deren ungeheures Zerstörungspotential das Wagnis klassischer Staatenkriege als viel zu hoch erscheinen lässt; zum anderen durch die wachsende Privatisierung der Gewalt. Während frühere Kriege staatsbildend waren, sind sie jetzt staatszerstörend; anstelle des
politisch legitimierten Staates sind korrupte Machteliten, paramilitärische Gruppen, lokale Kriegsfürsten, Söldnertruppen, kriminelle Banden die Hauptakteure und Kriegsprofiteure, ebenso wie international organisierte Verbrechenskartelle im illegalen Handel mit Waffen, Drogen, wertvollen Rohstoffen und Menschen (Kaldor 2000, S. 11ff.) (
18).
Aus unzähligen Zeitungsberichten und Dokumentationen von Menschenrechtsorganisationen wissen wir, dass sexualisierte Gewalt in den Neuen Kriegen eine ebenso große Rolle spielt wie in konventionellen Kriegen oder klassischen Unabhängigkeits- und Bürgerkriegen. Doch bereits ein oberflächlicher Blick scheint auf mindestens vier Unterschiede zu verweisen:
- Erstens, die Grenzen zwischen Soldaten und Zivilbevölkerung lösen sich in den Neuen Kriegen auf, wie vor allem das Beispiel der zwangsrekrutierten Kindersoldaten in Westafrika zeigt. Plünderungen und Gräueltaten sind zentral für die Kriegsstrategie geworden, um die Bevölkerung zu terrorisieren und zu kontrollieren oder weil die diffusen Gruppen sich darüber selbst versorgen. Frauen als Kriegsbeute gehören dazu. In Abwesenheit jeglicher Staatsgewalt entsteht ein allgemeines Klima einer Gewaltkultur. Das Risiko, vergewaltigt zu werden, ist für alle Frauen und Mädchen im Kriegsgebiet extrem hoch.
- Zweitens, es gibt kein mit konventionellen Kriegen vergleichbares System von Militärbordellen, da reguläre Truppen und die mit ihnen verbundene Kriegsführung eher die Ausnahmen als die Regel sind und sich die Fronten permanent verschieben. Die sexuelle Versklavung oder Zwangsprostitution von Frauen in den Kriegsgebieten passt sich jetzt der mobilen Kriegsführung kleinerer Kampfeinheiten an: Frauen und Mädchen der jeweils anderen Bevölkerungsgruppe werden entweder in Lagern gefangen gehalten, in denen sie jederzeit von Soldaten oder Paramilitärs vergewaltigt werden können. Oder sie werden geraubt, entführt, fortgeschleppt und mit einzelnen Kriegern zwangsverheiratet. Klassische Bordelle mit bezahlter (Zwangs)Prostitution entstehen meist erst mit der Ankunft und Stationierung internationaler Friedenstruppen und Hilfsorganisationen.
- Drittens besteht die organisierte Kriminalität auch in der Nachkriegszeit fort und vermischt sich mit dem lukrativen Geschäft von Frauen- und Kinderhandel zum Zwecke der Zwangsprostitution bzw. sexuellen Versklavung. Frauen und Mädchen aus ehemaligen Kriegsgebieten landen so zu Tausenden auf dem Straßenstrich oder in den Bordellen der reichen Länder.
- Viertens bieten die durch die Kriege bedingten zahllosen Flüchtlingslager ein unerschöpfliches Reservoir, um Frauen und Mädchen durch falsche Versprechungen oder direkten Zwang in den Sextourismus zu zwingen. Darüber hinaus sind Frauen und Mädchen in den Flüchtlingslagern selbst permanenten sexuellen Angriffen von einfallenden Kampfeinheiten, Wärtern oder internationalen Helfern ausgesetzt.
Die folgenden Beispiele sollen alte wie neue Formen sexualisierter Kriegsgewalt im Kontext der Neuen Kriege verdeutlichen.
10.1 Bosnien-Herzegowina
Vergewaltigungen waren im Krieg in Bosnien-Herzegowina organisiert und weit verbreitet. Dies haben nicht nur Menschenrechtsorganisationen vielfach dokumentiert. Dies stellte auch die im Oktober 1992 vom UNSicherheitsrat eingesetzte ExpertInnen-Kommission fest, die Verstöße gegen die Genfer Konventionen und das Völkerrecht prüfen sollte (Final Report of the United Nations Commission of Experts, 1994). Mittlerweile wurde dies auch für einige Regionen durch das Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) bestätigt (medica mondiale 2002). Die generell akzeptierte Schätzung liegt bei 20.000 vergewaltigten Frauen. Die Angriffe erfolgten in erster Linie von serbischer Seite auf die nicht-serbische Bevölkerung. Doch gibt es auch ein ähnliches Angriffsmuster von kroatischer Seite gegen die muslimische Bevölkerung im so genannten „Kriege im
Krieg“ (
19). Und dort, wo die serbische Bevölkerung in der Minderheit war, wurde auch sie, wenn auch in geringerem Ausmaß, Ziel ähnlicher Angriffe kroatischer und muslimischer Einheiten.
Das typische Muster der serbischen Angriffswelle in den ersten Wochen bestand darin, die strategisch wichtigen Städte zunächst mit Granatbeschuss zu belegen, um Panik auszulösen. Dann rückten meist paramilitärische Einheiten ein und terrorisierten die nicht-serbische Bevölkerung durch Plünderungen, Morde und Vergewaltigungen. So dies nicht schon vorher durch lokale Gruppierungen geschehen war, wurden dann die Verwaltungen der Stadt übernommen. Die nicht-serbischen Männer und Frauen wurden nach Geschlecht getrennt zusammengetrieben und in Internierungseinrichtungen bzw. Lager gebracht. Hier waren die Frauen ständigen sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen ausgesetzt, mal in geringem, meist jedoch im großem Ausmaß, bis sie schließlich irgendwann abgeschoben wurden. Sie wurden entweder gegen eigene Soldaten ausgetauscht oder in Flüchtlingslager in Serbien oder Montenegro deportiert. Oft wurden besonders junge
Frauen und Mädchen von den Anführern lokaler oder landesweit operierender paramilitärischer Verbände in Hotels, Privatwohnungen oder Soldatenquartiere verschleppt, wo sie oft monatelang sexuell versklavt wurden. Auf welche Weise dies geschah, machte der so genannte Foca-Prozess vor dem ICTY exemplarisch deutlich, den medica mondiale e.V. ausführlich dokumentiert hat (medica mondiale 2002). Er handelte ausschließlich von Vergewaltigungen und sexueller Versklavung.(
20)
Ohne Zweifel wussten Kommandeure und Regierungsbeamte von den Vergewaltigungen – bis hinauf zu Milosevic, Karadzic und General Mladic. Schließlich wusste die ganze Welt davon, noch während es geschah. Ob es einen direkten Befehl von ganz oben dazu gab, bleibt noch nachzuweisen. Ein öffentlicher Befehl, die Vergewaltigungen zu unterlassen oder gar sie zu bestrafen, ist allerdings auch nicht bekannt. Ohne Zweifel aber geschahen die Vergewaltigungen mit der Billigung der Befehlshaber auf allen Ebenen, teilweise mit direkter Beteiligung und teilweise auf Befehl zumindest von Anführern paramilitärischer Verbände. So schilderten Zeuginnen vor dem ICTY, dass die serbischen Soldaten, die Nacht für Nacht in die Sporthalle stürmten, wo die Frauen und Mädchen gefangen gehalten wurden, behaupteten, einen Freibrief vom Polizeichef der Stadt zu haben, damit sie Sex haben könnten. Der Polizeichef selbst beteiligte sich an den Vergewaltigungen (medica mondiale 2002, S. 46f.).
Wie bereits zuvor erwähnt, können insbesondere Gruppenvergewaltigungen der Stabilisierung der Gruppenidentität dienen. Der Foca-Prozess zeigte aber auch, wie Vergewaltigungen umgekehrt Hierarchien innerhalb der Männergruppen festigen können, so etwa, wenn dem Ranghöchsten der Gruppe der Vortritt gelassen wird, oder wenn der Kommandeur die gefangen genommenen Frauen und Mädchen unter seinen Soldaten aufteilt. Der Anführer sichert sich seine Position und die Loyalität seiner Soldaten, indem er sie „fürsorglich“ nicht nur mit Alkohol und Zigaretten versorgt, sondern auch mit Frauen. Wenn in konventionellen Kriegen die jeweiligen Militärführungen Zuhälteraufgaben durch die Einrichtung von Militärbordellen wahrnehmen, dann sind es hier die jeweiligen Anführer.(
21)
Der Foca-Prozess konnte auch beweisen, dass die Frauen zumindest vereinzelt auch verkauft wurden bzw. einzelne Anführer von gruppenexternen Soldaten Geld dafür verlangten, dass auch sie die Frauen vergewaltigen konnten (medica mondiale 2002, S. 99ff.). Es ist anzunehmen, dass dies in einem weitaus größerem Maße geschah, als dies durch den Prozess deutlich wurde, und dass die Frauen- und Mädchenhändler der Nachkriegszeit ihr Geschäft aus dem Krieg einfach fortsetzten.
10.2 Afrika
Aufgrund der allgemein veränderten Wahrnehmung(
22) sind Ausmaß und Funktion sexualisierter Gewalt in den zum Teil bis heute andauernden Kriegen West- und Südostafrikas seit Beginn der 90er Jahre wesentlich besser dokumentiert als die sexualisierte Gewalt der Befreiungskriege bzw. der postkolonialen Bürgerkriege Afrikas bis Ende der 80er Jahre. Besonderes Kennzeichen ist die Verschleppung und sexuelle Versklavung vor allem junger Frauen und Mädchen durch Milizen und paramilitärische Einheiten.
In Somalias zehnjährigem Bürgerkrieg wurden Frauen aller ethnischen Gruppen von den Milizen der verschiedenen Klane im Zuge von Plünderungen oder vorübergehenden territorialen Besetzungen vergewaltigt. Das Risiko, vergewaltigt zu werden, war besonders hoch, wenn die Frauen und Mädchen den relativen Schutz der Dörfer zur Nahrungsmittelbeschaffung oder zum Wasserholen verlassen mussten, oder wenn sie Minderheiten wie den Bantu angehörten, die keinen Teil der somalischen Klanstruktur bildeten und keine eigenen Milizen aufstellten (Human Rights Watch 1994, 25-30).
In Ruanda waren die systematischen Vergewaltigungen Teil des Völkermordes an der Tutsi-Bevölkerung. Über eine halbe Million Menschen wurden hier von April bis Juli 1994 ermordet. „Vergewaltigung war die Regel, ihr Nichtstattfinden die Ausnahme“, stellte der UN-Sonderbeauftragte für Ruanda fest. Er schätzt, dass die Zahl der Vergewaltigungen zwischen 250.000 und 500.000 liegt (zit. n. Human Rights Watch 1996, S. 16).
Oft folgten den Vergewaltigungen sexuelle Verstümmelungen und weitere physische Folterungen mit kochendem Wasser, Feuer und Verletzungen mit Messern und Macheten. Zur Demonstration des Vernichtungswillens der Täter wurden die Leichen der vergewaltigten Frauen danach oft, so wie sie waren, an Ort und Stelle liegen gelassen.
Wie in Bosnien-Herzegowina wurden auch in Ruanda Frauen und Mädchen in Gruppen oder einzeln sexuell versklavt. Sie wurden wochen- oder monatelang in Häusern gefangen gehalten, einzig um vergewaltigt zu werden. Oft schleppten einzelne Milizionäre, meist die Mörder ihrer Familie, die Frauen fort, versteckten sie vor anderen Milizionären auf dem Dachboden und zwangen sie dazu, eine Zeitlang mit ihnen wie in einer Ehe zu leben. Da die „Dachboden-Frauen“, wie man sie nannte, auf diese Weise die Massaker überlebten, wurden sie später von ihrer eigenen Gemeinschaft als Kollaborateurinnen beschuldigt.
Diese Praxis der „Zwangsehe“ kennen wir in anderer Form vor allem aus dem Krieg in Sierra Leone und dem noch nicht beendeten Krieg im Osten der Demokratischen Republik Kongo. In beiden Kriegen wurden junge Frauen und Mädchen zu Tausenden vergewaltigt, wo immer kämpfende Einheiten ihrer habhaft werden konnten. In Sierra Leone begann der gewaltsame Konflikt 1991, als die Revolutionary United Front (RUF) sich gegen die demokratisch gewählte Regierung erhob. Die überwiegende Mehrheit der Gräueltaten dieses Krieges geht auf ihr Konto. Eine Untersuchung der Physicians for Human Rights belegt nicht nur Tausende von Einzel- und Gruppenvergewaltigungen, sondern auch systematische sexuelle Versklavung insbesondere von Mädchen. Sie wurden aus Städten und Dörfern entführt und dazu gezwungen, als Trägerinnen oder Kindersoldatinnen mit den Truppen umherzuziehen. Dann wurden sie vom jeweiligen Anführer einzelnen Kämpfern zur Belohnung als „Rebellen-Frauen“ zugeteilt. Auch nach dem Friedensvertrag 1999 mussten viele der Mädchen bei den Rebellen bleiben, entweder weil sie dazu gezwungen wurden, oder weil ihre eigenen Familien und Gemeinschaften sie verstießen. Viele der mittlerweile jungen Frauen wurden schwanger und müssen sich jetzt alleine mit ihren Kindern durchschlagen. Sie leben in ständiger Angst, dass die Väter sie aufspüren und Anspruch auf die Kinder erheben (Physicians for Human Rights 2000).
Der Krieg im Osten der Demokratischen Republik Kongo (ehemals Zaïre) hat eine lange Vorgeschichte. Er begann 1996, und neben zahlreichen rivalisierenden lokalen Milizen waren Truppen von insgesamt sieben Staaten daran beteiligt, vornehmlich Truppen aus Uganda und Ruanda. Diese Kämpfe kosteten drei Millionen Menschen das Leben. Die politischen und militärischen Eliten Ugandas, Ruandas und Simbabwes nutzten die Kämpfe, um die reichhaltigen Vorkommen an Gold, Diamanten, Kupfer und Coltan zu plündern. Die Kriegsökonomie bot allen Kriegsparteien eine unerschöpfliche Quelle der Bereicherung, weshalb keine von ihnen ein Interesse daran hatte, den Krieg zu beenden.(
23) Auch nach dem Abzug der ausländischen Truppen 2002/2003 auf internationalen Druck hin und der Stationierung erst von französischen, dann von
UNFriedenstruppen kommt es im Osten Kongos weiterhin zu Massakern und Überfällen durch lokale Milizen.
Eine 2002 von Human Rights Watch veröffentlichte Untersuchung über sexualisierte Gewalt in den Ostprovinzen Nord- und Süd-Kivu zeigt, dass alle am Konflikt beteiligten Truppen und Milizen Gräueltaten und systematische Vergewaltigungen ausübten. Aber auch Polizisten, kriminelle Banden oder lokale Autoritäten nutzten das allgemeine Chaos und vorherrschende Klima einer Kultur der Straffreiheit. Vergewaltigungen fanden stets im Kontext von Überfällen und Plünderungen statt und dienten der Terrorisierung, Kontrolle oder Bestrafung der lokalen Bevölkerung. Aber auch außerhalb allgemeiner Angriffe wurden Frauen und Mädchen vergewaltigt, wo immer Soldatengruppen auf sie trafen (Human Rights Watch 2002a, S. 23).
Seite um Seite zitiert der Bericht Aussagen von vergewaltigten Frauen. Wie in Sierra Leone wurden auch hier Frauen und Mädchen verschleppt, dazu gezwungen die Kämpfer mit Lebensmitteln zu versorgen, für sie zu waschen, Trägerdienste zu verrichten und jederzeit sexuell zur Verfügung zu stehen. Offenbar nahmen die Angriffe auf Frauen und Mädchen zu, wenn in den mehrfach geplünderten Dörfern nichts anderes mehr zu holen war. „Seit es nichts mehr zu stehlen gibt“, berichtete die Vertreterin einer Frauenorganisation im Oktober 2001, „haben die bewaffneten Gangs mit diesen systematischen Vergewaltigungen angefangen“ (Human Rights Watch 2002a, S. 33).
In Anbetracht der Tatsache, dass hier wie in allen anderen Ländern nur eine Minderheit von Frauen offen über die Vergewaltigungen spricht, lassen die dennoch vorhandenen zahlreich dokumentierten Berichte auf ein enormes Ausmaß schließen. Wieder liegt dem Schweigen der Frauen die berechtigte Angst vor Stigmatisierung und Ausgrenzung durch ihre eigene Familie und Gemeinschaft zugrunde. Viele Frauen, insbesondere Schwangere oder Frauen, die aufgrund der Vergewaltigungen Kinder gebaren, leben heute ausgegrenzt am Rande der Gesellschaft. Überall in den Kriegsgebieten Afrikas ist die Zahl der HIV/Aids-infizierten Frauen und Mädchen sprunghaft angestiegen. Mehr als 16,4 Millionen Frauen sind heute weltweit HIV/Aids-infiziert. Laut dem UNHochkommissariat für Flüchtlinge ist der Anteil der infizierten Frauen von 41 auf 47 Prozent der betroffenen Bevölkerungen gestiegen. Südlich der Sahara ist die Wahrscheinlichkeit für junge Mädchen, infiziert zu werden, fünfmal höher als für Jungen (Frauen: Suche nach besserem Leben 2002, S. 7). Die Infizierung von Frauen und Mädchen mit HIV stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar, die bislang noch viel zu wenig wahrgenommen wird.
10.3 Krieg, Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei und internationale Friedenstruppen
Bereits während des Krieges in Bosnien-Herzegowina alarmierten Frauenorganisationen wie medica mondiale Regierungen und die UN, dass die ökonomische Notlage immer mehr bosnische Frauen in die Prostitution zwang, darunter auch viele Minderjährige. Die Kunden waren fast immer UNSoldaten und männliche Angestellte internationaler Hilfswerke. Nach dem Ende des Krieges wurden Prostitution und Frauenhandel in Bosnien zu einem blühenden Wirtschaftszweig. So stellte die Journalistin Andrea Böhm nach einer Recherche im Jahre 2000 fest: „Mehrere 10.000 männliche Ausländer, die einen in Zivil, die anderen in Uniform, alle zusammen aber mit westlicher Währung und ordentlichem Hormondruck ausgestattet, garantieren eine stabile Nachfrage nach Bordellen. Und in denen warten immer mehr Frauen, die gezwungen werden, ihren Körper zu verkaufen“ (Böhm 2000, S. 13). Die meisten dieser Frauen kommen heute aus den ehemaligen Republiken der Sowjetunion. Bosnien ist längst nicht mehr nur Zwischenstation nach Westeuropa, sondern Zielland des Frauenhandels geworden. Die Ethnie spielt bei diesem Geschäft auch in Bosnien keine Rolle mehr, denn, wie Madeleine Rees, die Leiterin des UNBüros der Hohen Kommissarin für Menschenrechte in Sarajewo, bemerkt: „Beim Frauenhandel hört die Feindschaft auf“ (zit. n. Böhm 2000, S. 14). Rees schätzt, dass es mittlerweile über 900 Bordelle in Bosnien gibt (McGrory 2002).
Laut der Organisation Anti Slavery International gibt es heute generell mehr als doppelt so viele Sklaven wie in den Zeiten des alten Sklavenhandels des 18./19. Jahrhunderts. Während die Sklaven und Sklavinnen damals teuer waren und ihre Arbeitskraft wertvoll, sind die heutigen Sklaven und Sklavinnen für die Händler und Besitzer leicht ersetzbare „Massenware“ (Bales 2001). Für Frauen und Mädchen bedeutet die moderne Form der Sklaverei fast immer sexuelle Ausbeutung in der Versklavung. Schätzungen zufolge werden jährlich zwei Millionen Frauen und Kinder grenzüberschreitend im Prostitutionsgewerbe gehandelt, davon eine halbe Million allein in den EULändern. In Südostasien sind es jährlich 250.000 Frauen und Mädchen, in Afrika sollen 200.000 Mädchen und Jungen jedes Jahr verkauft werden. Der jährliche Gesamtgewinn liegt der niedrigsten Schätzung zufolge bei 7 Milliarden Dollar (Berker und Grosse-Oetringhaus 2003, S. 11f.). Die Internationale Organisation für Migration schätzt, dass 1997 im Zuge des Zusammenbruchs der Sowjetunion 175.000 Frauen und Kinder in Ost-, Mittel-, und Südosteuropa verkauft wurden. 120.000 Frauen und Kinder sollen jährlich aus diesen Ländern in die Europäische Union gebracht werden. 10.000 Frauen und Mädchen vor allem aus Moldawien, Rumänien und der Ukraine arbeiten anderen Schätzungen zufolge als Prostituierte allein in Bosnien (Trafficking in Human Beings in Southeastern Europe 2002).
Albanien gilt als das im Sexhandel Südosteuropas am stärksten verwickelte Umschlagsland. Kinder aus Elendsvierteln werden von ihren Eltern verkauft oder einfach geraubt und meist nach Italien verschleppt. Dort erzielen die Händler besonders für junge Mädchen und Jungfrauen einen Verkaufspreis zwischen 4.000 und 10.000 € (Berker und Grosse-Oetringhaus 2003, S. 42). Als 1995 tausende kosovarischer Flüchtlinge nach Albanien flohen, verschwanden immer wieder Frauen und Mädchen spurlos aus den unter internationaler Aufsicht stehenden Flüchtlingslagern. Als das Oberkommando der internationalen Polizei in Sarajewo diese Vorgänge schließlich untersuchte, wurde festgestellt, dass albanische Menschenhändler die Frauen und Mädchen aus den Lagern verschleppt hatten. Sie hatten die muslimischen Frauen nicht nur nach Westeuropa verkauft, sondern auch an serbische Bordellbesitzer in der bosnischen Teilrepublik Srpska (Dohnanyi 2002, S. 62).
Auch aus den kriegszerrütteten Ländern Westafrikas werden jährlich Hunderte von Frauen nach Europa verschifft. So sollen 60 % aller Prostituierten in Italien aus Westafrika stammen (Dohnanyi 2002, S. 60). Aus Afghanistan und dem Irak gibt es ebenfalls Meldungen über Frauen- und Kinderhandel. So berichtet eine Pressemitteilung von UNICEF vom 25. September 2003 von einer Serie von Kindesentführungen im Norden und Nordosten Afghanistans. Laut UNICEF werden sie zum Zwecke des Verkaufs in die Nachbarstaaten geschmuggelt. Im Juli 2003 veröffentlichte Human Rights Watch einen Bericht über eine Zunahme von Vergewaltigungen und Entführungen von Frauen und Mädchen im Irak nach Ende der Kampfhandlungen. Die Mädchen und Frauen berichten davon, dass sie auf offener Straße verschleppt und dann tagelang vergewaltigt wurden. Auch hier gibt es Hinweise auf Mädchenhandel (Human Rights Watch 2003, S. 5f.). Die Berichte sowohl aus Afghanistan als auch
aus dem Irak zeigen, dass das Sicherheitsrisiko für Frauen und Mädchen nach den militärischen Interventionen sich nicht nur nicht verringert hat, sondern auch aufgrund der innergesellschaftlichen Gewaltzunahme erhöht ist.(
24) Die lokale Polizei ist entweder unwillig oder aufgrund der allgemein gewalttätigen und chaotischen Situation unfähig, diese Verbrechen in irgendeiner Weise zu verfolgen.
Internationale Soldaten oder Angehörige von Hilfsorganisationen in ehemaligen Kriegsgebieten sind nicht nur die wichtigsten Kunden von Zwangsbordellen, oft beteiligen sich Einzelne von ihnen selbst am Frauenhandel. Als 1999 eine Mitarbeiterin der internationalen Polizei in Bosnien-Herzegowina enthüllte, dass mehrere UNOffiziere nicht nur Nachtklubs und Bordelle mit minderjährigen Mädchen besuchten, sondern selbst am Geschäft mit ihnen beteiligt waren, wurde sie fristlos entlassen (McGrory 2002). Ende Februar 2002 meldeten die Tagesschau und mehrere deutsche Zeitungen eine Untersuchung des UNFlüchtlingshilfswerks, derzufolge fast 70 Mitarbeiter von über 40 Hilfsorganisationen Flüchtlingskinder in Westafrika gegen Lebensmittel zum Sex gezwungen hatten. Im April 2001 berichtete die UNSonderberichterstatterin über Gewalt an Frauen im Krieg der Menschenrechtskommission in Genf, dass sich zunehmend UN- oder NATO-Soldaten am Frauen-
und Mädchenhandel im Kosovo, Kambodscha, Sierra Leone und Zentralafrika beteiligten (Zumach 2001).(
25)
UN- oder NATO-Soldaten beteiligen sich nicht nur direkt oder durch Bordellbesuche indirekt an der sexuellen Versklavung von Frauen und Mädchen. Im Juli 2003 wurde bekannt, dass zwischen 1972 und 2002 mindestens 650 kenianische Frauen von britischen Soldaten, die in Kenia zu Übungszwecken stationiert waren, vergewaltigt worden waren. Mit Hilfe eines britischen Anwaltes haben sie mittlerweile eine zivile Gruppenklage gegen das britische Verteidigungsministerium auf Entschädigung eingereicht. Die Frauen berichten von brutalen sexuellen Angriffen der Soldaten auf sie, während sie in abgelegenen Gegenden unterwegs waren, um Wasser oder Brennholz zu holen. Oft wurden sie von mehreren Soldaten angegriffen und vergewaltigt (Walter 2003).
11. Schlussbetrachtungen
Die vorliegende Darstellung der Geschichte sexualisierter Kriegsgewalt betont bei allen Unterschieden die Kontinuität sexualisierter Gewalt gegen Frauen im Krieg. An dieser Stelle sei jedoch angemerkt, dass es Ausnahmen gibt, die umso wichtiger sind, als auch sie die Kritik an allen biologistischen und triebtheoretischen Erklärungsansätzen bestätigten.(
26)
Ethnologische Forschungen unterscheiden mittlerweile zwischen so genannten vergewaltigungsarmen und vergewaltigungslastigen Gesellschaften. Auch hier ist die Erklärung der Unterschiede im grundlegenden Machtverhältnis zwischen den Geschlechtern zu suchen. So werden gemeinhin zwei Konstellationen für vergewaltigungsarme Gesellschaften angeführt: solche, in denen die männliche Vormachtstellung gesichert ist, und solche, in denen Frauen hohes Ansehen genießen und die Geschlechterunterschiede für die politische Organisation der Gesellschaft nicht besonders relevant sind. Interessanterweise sind es ausschließlich einige, in unseren Augen „unzivilisierte“ kleinere Stammesgesellschaften, in denen sexualisierte Gewalt gegen Frauen so gut wie keine Rolle spielt. Vergewaltigungslastig dagegen sind alle Gesellschaften, in denen die männliche Vorherrschaft akut bedroht ist und in denen die Unterschiede zwischen den Geschlechtern
dramatisch polarisiert sind, einschließlich der unterschiedlichen Bewertung von Männlichkeit und Weiblichkeit. Als vergewaltigungslastig gelten dementsprechend alle westlichen Gesellschaften (Seifert 1996, S. 14f.).(
27)
Es zeigt sich aber auch, dass das Ausmaß sexualisierter Gewalt viel mit den Kriegszielen und der Kriegsführung zu tun hat. Überall dort, wo die Kriegsführung – sei es durch reguläre Armeen, paramilitärische Gruppen oder Staatsorgane – terroristisch ist, ist auch das Ausmaß von Vergewaltigungen extrem hoch. Sie sind Teil einer breiten Palette von Instrumenten, um den Widerstand der angegriffenen Bevölkerung zu brechen. Deshalb werden sie von den politischen und militärischen Führungen zumindest solange geduldet, bis sie den allgemeinen Kriegszielen zuwiderlaufen.
Die Frage, ob Vergewaltigungen direkt als Strategie eingesetzt werden, muss offen bleiben, zumindest wenn wir Strategie begrifflich im streng militärischen Sinne verwenden und als planmäßigen, zielgerichteten und koordinierten Einsatz von Truppen oder Kampfeinheiten verstehen (Seifert 1996, S. 25). Doch sollten wir uns vor Haarspaltereien hüten. Aus der Sicht der Frauen ist es letztlich unerheblich, ob sie auf Befehl in Massen und über Monate vergewaltigt werden, oder ob dies aus kriegsstrategischen Gründen „nur“ geduldet wird. Entscheidend allerdings ist, dass, wie das Beispiel von Berlin 1945 zeigte, die Armeeführungen und letztlich jeder einzelne Befehlshaber die Vergewaltigungen verhindern oder zumindest ihr Ausmaß erheblich einschränken können. Das heutige internationale Strafrecht geht sogar noch weiter: Jeder Befehlshaber, vom Unteroffizier bis hinauf zum Regierungschef und Obersten Kriegsherrn, ist für die
von seinen Untergebenen begangenen Verstöße gegen das Völkerrecht strafrechtlich verantwortlich, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er nicht versucht hat, sie zu verhindern, obwohl er davon wusste oder, was noch entscheidender ist, davon hätte wissen müssen.(
28)
Militärprostitution ist, wie wir gesehen haben, kein Mittel dagegen, denn: Erstens geht es bei Vergewaltigungen nicht um die Befriedigung sexueller Bedürfnisse, sondern um Macht und Unterwerfung. Zweitens beruht die Militärprostitution selbst oft im erheblichen Maße auf Zwang und der sexuellen Versklavung von Frauen und fördert den organisierten Frauen- und Mädchenhandel. Drittens verstärkt und zementiert sie sexistische Grundhaltungen, die die sexualisierte Unterwerfung von Frauen als Ausdruck männlicher Überlegenheit legitimieren. Denn der Grundgedanke von Militärprostitution ist, wie das USamerikanische „R & R“-Programm besonders deutlich zeigt, die entmenschlichte Vorstellung von Frauen als Lohn für den Krieger und Mittel der Befriedigung ihrer wie auch immer gearteten Bedürfnisse. Wenn sich dies viertens, wie im Krieg fast immer der Fall, mit rassistischen Vorstellungen der Überlegenheit kreuzt, ist „Sex im Bordell“ und Vergewaltigung außerhalb des Bordells als „wilder Sex“ für die Soldaten nur ein gradueller Unterschied.
Die kulturell konstruierte Symbolik von Frauen als Repräsentanten des feindlichen Anderen macht sie nicht nur zu einer legitimen „Kriegsbeute“, sondern zum besonderen Ziel der symbolischen Unterwerfung des männlichen Feindes bzw. der feindlichen Nation, Ethnie oder religiösen Gruppe. Je enger sich dabei die „Ehre“ des Mannes oder der Nation im Besitz und der Verfügungsgewalt über den weiblichen Körpers ausdrückt, desto größer und brutaler, so zeigen die Beispiele aus der Vergangenheit und Gegenwart, erfolgt im Falle gewaltsamer Auseinandersetzungen der Angriff gegen den weiblichen Körper. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um die vollständige Zerstörung der Kultur und Gemeinschaft des anderen geht.
Individuelle Vergewaltigungen in Nichtkriegszeiten finden meist im Geheimen statt, im Privaten, ohne Zeugen. Ganz anders verhält es sich in der Regel mit Kriegsvergewaltigungen, vor allem mit Massenvergewaltigungen. Sie sind auf die eine oder andere Weise fast immer ein kollektiver Akt, sei es in Form von Gruppenvergewaltigungen, in Form gemeinsamer Besuche von (Zwangs)Bordellen oder in Form öffentlicher Vergewaltigungen vor den Augen von Familienangehörigen und Nachbarn. Entsprechend haben sie von vornherein nicht nur die individuelle Funktion der Unterwerfung einer konkreten Frau zur Selbstvergewisserung eigener Männlichkeit. Sie haben stets auch eine kommunikative Funktion nach innen und nach außen. Nach außen die des Triumphes und der Demütigung der feindlichen Männer bzw. der feindlichen Nation. Nach innen entweder die der Gruppenstärkung jenseits von inneren Ranges-, Klassen- oder Rassenunterschieden, oder umgekehrt, die der Bestätigung der inneren Gruppenhierarchie. Darüber hinaus können Gruppenvergewaltigungen auch eine Art Initiationsfunktion erhalten, wenn junge Rekruten und Soldaten durch Mittun ihre Zugehörigkeit zur Gruppe und zur „Welt der Männer“ beweisen wollen oder sollen.
Sexualisierte Gewalt wurzelt in dem gesellschaftlich konstruierten Gegensatz der Geschlechter, der als ein ewiger und natürlicher behauptet wird. Die „männliche“ Macht und Überlegenheit wird dabei immer auch mit sexueller Potenz verknüpft. Der Verlust dieser Potenz gilt als Verlust der Männlichkeit. Deshalb ist sexualisierte Gewalt auch ein Mittel der Unterwerfung und symbolischen Ent-Männlichung, wenn sie sich direkt gegen einen Mann richtet. In Gefängnissen dient sie der Machtdemonstration und Festschreibung von Hierarchien (Human Rights Watch 2001).(
29) Insbesondere im Krieg erhält nicht nur der weibliche Körper, sondern auch der männliche Körper nationale oder ethnische Zuschreibungen. Die sexualisierte Attacke gegen d



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